Interview: Durchs Raster gefallen – minderjährige Geflüchtete ohne Beratung und Hilfe in Gemeinschaftsunterkünften


Patrick Langermann und Charlene Lynch von interkular.
Foto: Livia Giuliani

Viele minderjährige Geflüchtete landen in Gemeinschaftsunterkünften, ohne über ihre Rechte informiert zu werden. Fehlende Aufklärung, überlastete Sozialarbeit und Schutzlücken bei der Alterseinschätzung führen dazu, dass sie durchs Raster fallen.

Darüber haben wir mit Charlene Lynch und Patrick Langermann gesprochen, die beim Projekt „Bus of Resources“ von Interkular arbeiten. Dieses aufsuchende Beratungsprojekt, gefördert durch das Programm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), ermöglicht es Charlene und Patrick, direkt in die Gemeinschaftsunterkünfte zu gehen und vor Ort Beratung anzubieten. Allerdings steht die Förderung zum Jahresende vor dem Aus – wie es weitergeht, ist ungewiss.

Charlene und Patrick betonen, dass die oft unterbesetzte Sozialarbeit in Gemeinschaftsunterkünften kaum Kapazitäten hat, um allen jungen Menschen bedarfsgerecht zu helfen. Es fehlen Fachkräfte, die speziell für die Unterstützung junger Geflüchteter ausgebildet sind und die Betroffenen bei der Antragsstellung für Jugendhilfe begleiten könnten. Das Ergebnis: Junge Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf Hilfe haben. Besonders bei den Themen Alterseinschätzung und Rechtsschutz entstehen gravierende Schutzlücken.

Auf der Plattform betterplace.org können Sie für den Nothilfefonds für Ratsuchende von Interkular spenden.

Begegnungen und Beratungen vor Ort

Livia: Was macht ihr, wenn ihr vor Ort in den Unterkünften seid? Und was macht ihr, wenn euch auffällt, dass potentiell Minderjährige dort sind?

Patrick: Wir haben normalerweise einen Ort, wo wir präsent sitzen, sodass die Ratsuchenden uns sehen. Und dann geht es immer darum: Was ist das Beratungsanliegen? Wir beraten zu allem Möglichen – auch zur Wohnungssuche, zum Wohnheimwechsel oder zur Ausbildung. Wir machen auch asyl- und aufenthaltsrechtliche Beratung mit der Refugee Law Clinic und decken so eine recht große Bandbreite ab.

Bei den jungen oder sehr jungen Menschen ist es oft so, dass wir merken, wie jung sie sind, und uns fragen, ob es einen Jugendhilfebedarf geben könnte. Viele wissen gar nicht, dass sie die Möglichkeit haben, in Richtung Jugendhilfe zu gehen. Sie kommen manchmal mit einem ganz anderen Anliegen, und dann fragen wir gezielt nach: „Hey, weißt du eigentlich, was Jugendhilfe ist?“

Fehlende Aufklärung und Überlastung der Sozialarbeit

Charlene: Ich glaube, es liegt an unserem Fokus, dass wir das so identifizieren. Die Personen wohnen ja in der Gemeinschaftsunterkunft, und es gibt dort auch Sozialarbeitende. Aber es ist eben nicht so, dass diese Sozialarbeiter*innen die Jugendlichen über ihre Rechte aufklären oder mit ihnen Anträge stellen würden. Das passiert dann oft über uns oder andere Organisationen. Ich mache den Sozialarbeitenden da keinen Vorwurf, weil in den Unterkünften rund 1.000 Menschen wohnen. Und sie sind völlig unterbesetzt. Das geht schlichtweg nicht – sie verlieren die Leute einfach aus den Augen. Es gibt schon Minderjährige, die es schaffen, sich bei den Sozialarbeiter*innen zu zeigen. Aber die meisten schaffen das eben nicht, weil sie einfach sehr jung sind und gar nicht wissen, was überhaupt los ist. Das sind schon ganz besondere Unterkünfte – wie die Menschen dort zusammenleben, mit irgendwelchen Leuten in die Container verteilt. Ich hatte zum Beispiel einen Fall, der ist wirklich mit aus seiner Sicht alten Leuten – etwa Anfang 30 – in einem Container. Und das passt einfach nicht von der Zusammenstellung der Herkunft, aber auch vom Alter her. Und da kommen dann viele Ängste zum Vorschein.

Patrick: Ich habe vor kurzem mit einem jungen Menschen einen Antrag gestellt. Er hat mir erzählt, dass es relativ oft Konflikte gibt, besonders in den Abendstunden. Und er hatte da keinen Bock drauf und traut sich deshalb mittlerweile schon nicht mehr wirklich aus seinem Container heraus. Es ist einfach schon ein sehr krasser Ort in dem Hangar dort.

Charlene: Und natürlich passiert auch dort, was überall passiert: Drogen, Alkohol usw. Es ist einfach sehr schwer, sich dort abzugrenzen oder eben nicht unterzugehen.

Warum junge Menschen durchs Raster fallen

Livia: Wie passiert es, dass die jungen Menschen durchs Raster fallen?

Charlene: Ich hatte zwei Fälle mit Altersschätzung, die sind gerade erst 18 geworden, wohnen aber seit einem Jahr in einer großen Gemeinschaftsunterkunft. Da ist es dann sehr schwierig, rechtlich noch etwas zu machen, wenn ein Jahr lang gar nichts passiert ist. Jetzt sind sie auch offiziell schon 19. Aber ich bin schon der Auffassung: Wir müssen diese Anträge immer stellen. Meine Erfahrung ist, dass Betroffenen, die selbst mit 18 Hilfebedarf anmelden, gesagt wird: „Du brauchst keine Hilfe mehr, aber es gibt ja die Integrationslotsen. Hast du die Nummer von einem Arabisch- oder was-auch-immer-sprechenden Integrationslotsen? Und für all deine Anliegen sind diese Personen da. Du kannst dich dann an die wenden, die begleiten dich.“ Und so weiter.

Fehlende Fachkräfte und ihre Auswirkungen

Patrick: Es ist vollkommen absurd. Mal abgesehen davon, dass die jungen Menschen Jugendhilfe brauchen und Integrationslots*innen keine pädagogische Ausbildung haben, sind sie auch einfach nicht erreichbar, weil das Programm so klein ist und so viel gebraucht wird.

Charlene: Und so wird natürlich auch das Recht ausgehebelt. Hilfebedarfe werden nicht mehr durchermittelt. Deswegen müssen wir einfach darauf achten, dass das stattfindet. Meine Erfahrung ist: Wenn man im Jugendamt ist und mit denen sprechen kann, ist es eigentlich gar nicht so negativ. Sie versuchen, stationäre Hilfe zu geben.

 

Hilfen zur Erziehung (HzE) richten sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes. Sie müssen passgenau und situationsabhängig ausgestaltet werden, basierend auf einer gemeinsamen Ermittlung des Hilfebedarfs mit dem Jugendamt. Betroffene haben einen Rechtsanspruch auf diese Hilfen, wenn sie geeignet und notwendig sind.

Hilfen zur Erziehung sind keine standardisierten Leistungen, sondern müssen sich stets am individuellen Bedarf orientieren und flexibel ausgestaltet werden.

Die Hilfen können ambulant, teil- oder stationär erfolgen. Grundlage für die Hilfegewährung ist der Grundsatz der Beteiligung: Kinder und junge Volljährige müssen aktiv in die Hilfeplanung einbezogen werden.

 

Patrick: Wobei es schon davon abhängt, wer da vor einem sitzt. Ich habe schon mal erlebt, dass da ein junger Mensch saß, bei dem klar war, dass eigentlich eine stationäre Hilfe her muss. Trotzdem wurde gleich gesagt: „Auf gar keinen Fall – und wenn, dann vielleicht was Ambulantes. Oft wird stationäre Hilfe auch abgelehnt, und im Gespräch wird einem dann gesagt, dass es eben keine Plätze gäbe.

Livia: Ich finde vor allem diese Begründung sehr ärgerlich, weil das ja komplett an dem Prinzip vom SGB VIII, das bedarfsorientiert ist, vorbeigeht.

Patrick: Manchmal hilft es, wenn wir sagen, wir schauen nach den Plätzen. Die wollen quasi nur die Zusage. Ich habe dann schon das Gefühl,  dass es  auch ein Stück darum geht, ob sie die Zeit haben, wirklich nach Plätzen zu suchen.

Fehlende Plätze und die Auswirkungen auf die jungen Menschen

Charlene: Und es gibt keinen Platz! Und auch im Umgang mit den jungen Menschen muss man eine schwierige Balance halten zwischen Hoffnung machen, dass sich die Situation bald ändert, und der Realität, dass es sehr lange dauern kann, bis sie einen Platz bekommen.  Häufig kommen junge Menschen auch zu uns, weil wir bei interkular auch Jugendhilfe machen. Oft läuft das über Kumpels, die bei uns wohnen und dann sagen: „Hey, ich hab einen Freund, der fragt sich immer, warum er keine Jugendhilfe hat.“ Dann kommt das irgendwie raus, und die haben oft gar keine Ahnung davon. Viele leben schon ein, zwei Jahre in den Gemeinschaftsunterkünften, gehen meistens zur Schule, aber sonst passiert nichts – alles, was sonst in der Jugendhilfe stattfinden würde, fehlt. Da kommt dann oft die Frage: „Warum haben alle meine Freund*innen ein eigenes Zimmer, und ich wohne mit drei älteren Männern zusammen?“ Sie fühlen sich unfair behandelt, wissen aber nicht, was sie machen könnten, um vielleicht auch so leben zu können.

Probleme bei der Alterseinschätzung und der Zugang zur Jugendhilfe

Livia: Gab es Situationen, in denen Betroffene ihr Alter angegeben haben, aber trotzdem abgewiesen wurden und das nicht an andere Stellen gemeldet wurde?

Charlene: Also junge Menschen, die ich kennengelernt habe, sind entweder alterseingeschätzt, waren begleitet von volljährigen Brüdern oder sind in Obhut genommen worden und wurden dann mit 18 rausgeworfen. Ich würde sagen, die meisten sind die Altersgeschätzten, die dann in den Gemeinschaftsunterkünften landen. Bei denen dann einfach von heute auf morgen die Inobhutnahme beendet wurde.

Livia: Und beim Thema Alterseinschätzung: Ist das ‚nur‘ eine ‚qualifizierte Inaugenscheinnahme‘ oder werden auch medizinische Untersuchungen durchgeführt? Und wenn bei der Inaugenscheinnahme rauskommt, dass es sich aus Perspektive der Jugendamtsmitarbeiter*innen um volljährige Personen handelt? Werden die Betroffenen dann informiert, dass sie auch noch die Möglichkeit haben, selber eine medizinische Untersuchung zu veranlassen?

Charlene: Das denke ich nicht, aber ich weiß es nicht. Das habe ich nicht nachgefragt. Auf den Papieren zu den qualifizierten Inaugenscheinnahmen, die ich gesehen habe, war keine medizinische Untersuchung angegeben.

Livia: Und ist dann diese Monatsfrist, innerhalb derer man gegen die Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme vorgehen könnte, immer schon vorbei?

Charlene: Bei denen, die ich kennengelernt habe, war die Frist immer schon vorbei. Das ist ja genau das Problem – es müsste irgendjemand ein Auge darauf haben: „Wer kommt denn jetzt hier? Was hat die Person für Papiere? Okay, dann müsste man jetzt dagegen vorgehen.“ Und entweder sind die nicht qualifiziert, oder sie wissen es einfach nicht. Oder vielleicht werfen die dann auch zu spät einen Blick darauf. Ich weiß es nicht, was es da für Fehlstellen gibt.

 

Die Alterseinschätzung spielt eine zentrale Rolle bei der Wahrnehmung von Kinderrechten. Besonders heikel ist dabei die Stellung der Betroffenen, da das Jugendamt eine Doppelrolle einnimmt: Es ist sowohl für die Alterseinschätzung zuständig als auch dafür, die Interessen der Betroffenen zu vertreten.

Fachkräfte nehmen den Rechtsschutz gegen Alterseinschätzungen als unzureichend wahr. Insbesondere kurze Fristen, mangelnde Transparenz und fehlende rechtliche Unterstützung erschweren es den Betroffenen, sich effektiv gegen eine falsche Einschätzung zu wehren (siehe Online-Umfrage des BuMF 2023).

Umso wichtiger sind daher Verfahrensrechte für die Betroffenen, die in diesem Jahr durch zwei wegweisende Gerichtsentscheidungen gestärkt wurden:

  1. Unabhängige Interessenvertretung
    – Der VGH Mannheim hat entschieden, dass den Betroffenen eine unabhängige Interessenvertretung zur Seite gestellt werden muss (Beschluss vom 9. April 2024 – 12 S 77/24).
  2. Trennung der Notvertretung von der Altersfeststellung
    – Das OVG Bremen fordert, dass die Notvertretung innerhalb des Jugendamts personell und organisatorisch von der Aufgabe der Altersfeststellung getrennt sein muss (Beschluss vom 14. April 2024 – 2 B 330/23).

 

Patrick: Viele junge Menschen gehen schlicht unter, weil sie sich nicht von selbst melden oder nach Hilfe fragen können. Ich glaube, wenn die jungen Menschen nicht von sich aus dort hingehen und sagen, dass sie sehr jung sind, und nach Hilfe fragen, dann fällt es wenig auf.

Livia: Habt ihr überprüft, wie die qualifizierte Inaugenscheinnahme dokumentiert wurde und wie lange dieses Gespräch normalerweise dauert?

Charlene: Wenn es solche Dokumente gibt, habe ich sie eingesehen. Aber oft findet sich nur ein einziges Papier, in dem die Inobhutnahme beendet wird, weil aufgrund der qualifizierten Inaugenscheinnahme Volljährigkeit festgestellt wurde. Meiner Vermutung nach wurden die Personen einfach angeschaut und als volljährig eingeschätzt, weil sie älter wirken.

 

In den Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ, abrufbar hier) finden sich Vorlagen für den Ablauf und die Dokumentation der qualifizierten Inaugenscheinnahme.

 

Charlene: Mich fragen die Betroffenen auch oft: „Warum sehe ich so alt aus?“ Und ich habe dann gesagt: „Naja, du warst vier Jahre in der Türkei, hast da gearbeitet, da siehst du halt älter aus.“ Das liegt einfach an der Physiognomie, an dieser Härte im Gesicht. Es gibt da schon Merkmale, aber die haben eben mehr mit der Lebenserfahrung zu tun als mit dem biologischen Alter.

Livia: Und oft ist es ja auch so, dass die Betroffenen nach ein paar Wochen wieder viel jünger aussehen, wenn sie sich ein bisschen von den ganzen Strapazen erholen konnten.

Wie ist es bei denjenigen, die zum Beispiel durch ältere Geschwisterkinder begleitet sind? Es kann ja sein, dass sie es sich selber wünschen, mit ihren älteren Geschwistern in der Gemeinschaftsunterkunft zu bleiben, – und trotzdem ein Jugendhilfebedarf besteht. Wie sind da die Abläufe? Habt ihr das Gefühl, dass die Personen mit auf den Weg bekommen, an welchen Punkten sie sich noch mal Hilfe holen können?

Charlene: Gar nicht. Es gibt da ganz unterschiedliche Fälle. Bei einem  Minderjährigen und seinem älteren Bruder, der 18 wurde, lief es folgendermaßen. Laut dem damals Minderjährigen wurden sie gefragt: „Willst du bei deinem Bruder bleiben?“ Aber sie wurden überhaupt nicht darüber aufgeklärt, was das für Konsequenzen hat. Sie wurden also gar nicht aufgeklärt. Am Ende war der ältere Bruder dann Vormund. Und jetzt ist es so, dass der Junge tatsächlich stationäre Jugendhilfe vom Jugendamt zugesagt bekommen hat, weil die gesehen haben, dass das alles schiefgelaufen ist. Er hat dem Jugendamt dann auch gesagt: „Warum hat mir das eigentlich nie jemand gesagt? Warum hat mir nie jemand zugehört?“

Livia: Und was ist da schief gelaufen?

Charlene: Alles Bürokratische – von der Asylantragstellung bis zur Unterkunft. Der Junge hatte keine Ahnung von der Krankenversicherung oder der Krankenkassenkarte. Er wusste nicht mal, wie er zum Arzt gehen kann. Er hat wirklich einen extrem hohen Jugendhilfebedarf und hatte – und hat immer noch – auch Konflikte mit seinem Bruder. Und da schaut niemand richtig drauf, was mit den jungen Menschen in den Unterkünften passiert. Besonders bei der Asylantragstellung kann vieles schiefgehen.

Livia: Eure Interpretation ist also, dass es mehr Alterseinschätzungen gibt, weil einfach zu wenig Plätze da sind? Dass der Prozess quasi fallgesteuert ist?

Patrick: Ja.

Charlene: Ja, genau. Ich denke, das ist klar.

Livia: Was braucht es aus eurer Perspektive, damit nicht mehr so viele Leute durchs Raster fallen?

Charlene: Mehr Plätze! Viel mehr Plätze und viel mehr Fachkräfte, die sich auskennen und nach einer Alterseinschätzung die richtigen Schritte mit den jungen Menschen einleiten. Personal in den Unterkünften, das sich auch mit dem SGB VIII auskennt – das ist schon lange eine Forderung. Und Projekte wie unseres, in denen Fachkräfte ein Auge darauf haben und speziell auf die Personen fokussiert sind, die eigentlich noch Jugendhilfebedarf haben.

Patrick: Ja, wenn es mehr Plätze und mehr Fachkräfte gäbe, wäre das schon ein Anfang. Im Grunde ist das ja auch die Aufgabe im Clearing: Wenn junge Menschen 18 werden und ich im Clearing arbeite, sehe ich ja, ob eine Person Jugendhilfebedarf hat. Dann müsste ich die jungen Menschen eigentlich darüber informieren, dass sie einen umfassenden Antrag stellen können. Es sollte gar nicht erst dazu kommen, dass sie in die Gemeinschaftsunterkünfte kommen. Aber durch die extreme Überforderung, weil keine Gelder für Plätze und Pädagog*innen bereitgestellt werden, heißt es dann eben einfach: „Okay, du bist 18, du musst raus.“

Livia: Vielen Dank für das Gespräch!

Damit minderjährige Geflüchtete nicht durchs Raster fallen, braucht es dringend mehr Fachkräfte, eine flächendeckende Aufklärung über Jugendhilferechte und ausreichend Plätze für stationäre Hilfen. Aufsuchende Beratungsprojekte wie Bus of Resources leisten hier wertvolle Arbeit, sind jedoch auf eine gesicherte Finanzierung angewiesen.

Ansprechperson: Livia Giuliani, l.giuliani@b-umf.de

Dieses Interview wurde gefördert durch Mittel des Asyl- und Migrationsfonds der EU (AMIF).