Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V. hat zwei zentrale Beiträge zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) veröffentlicht:
Gutachten: „Kinderrechtliche Aspekte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“
Gemeinsam mit acht weiteren Organisationen hat der BuMF ein Gutachten beauftragt, das die GEAS-Reform aus kinderrechtlicher Perspektive analysiert. Die Autoren, Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler, beleuchten darin insbesondere, wie sich die geplanten Änderungen auf geflüchtete Kinder und Jugendliche auswirken und wo sie mit bestehenden menschen- und kinderrechtlichen Verpflichtungen kollidieren.
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Stellungnahme zum GEAS-Anpassungsgesetz
In einer Stellungnahme äußert sich der BuMF zu den geplanten nationalen Anpassungen an das reformierte GEAS. Im Fokus stehen dabei die Auswirkungen auf unbegleitete minderjährige Geflüchtete sowie weitere besonders schutzbedürftige Gruppen. Wir nehmen insbesondere zu den aktuellen Änderungen im überarbeiteten Gesetzentwurf Stellung und betonen die Bedeutung kinderrechtlicher Standards im Asylverfahren. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Alterseinschätzungen und deren Folgen für den Zugang zu Schutz, Betreuung und Kinderrechten.
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