Gutachten zu Kinderrechten im GEAS und Stellungnahme zum GEAS-Anpassungsgesetz

Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V. hat zwei zentrale Beiträge zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) veröffentlicht:

Gutachten: „Kinderrechtliche Aspekte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“
Gemeinsam mit acht weiteren Organisationen hat der BuMF ein Gutachten beauftragt, das die GEAS-Reform aus kinderrechtlicher Perspektive analysiert. Die Autoren, Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler, beleuchten darin insbesondere, wie sich die geplanten Änderungen auf geflüchtete Kinder und Jugendliche auswirken und wo sie mit bestehenden menschen- und kinderrechtlichen Verpflichtungen kollidieren.

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Stellungnahme zum GEAS-Anpassungsgesetz
In einer Stellungnahme äußert sich der BuMF zu den geplanten nationalen Anpassungen an das reformierte GEAS. Im Fokus stehen dabei die Auswirkungen auf unbegleitete minderjährige Geflüchtete sowie weitere besonders schutzbedürftige Gruppen. Wir nehmen insbesondere zu den aktuellen Änderungen im überarbeiteten Gesetzentwurf Stellung und betonen die Bedeutung kinderrechtlicher Standards im Asylverfahren. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Alterseinschätzungen und deren Folgen für den Zugang zu Schutz, Betreuung und Kinderrechten.

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Material

Stellungnahme zu den Referentenentwürfen des Bundesministeriums des Innern und Heimat

„Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS-Anpassungsgesetz) vom 24.06.2025

und

„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem“
(GEAS-Anpassungsfolgegesetz) vom 10.06.2025

(Juli 2025)

Die umfassende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die ab 2026 angewendet und deren gesetzgeberische Umsetzung in Deutschland noch 2025 abgeschlossen werden soll, wird auch aus kinderrechtlicher Sicht zahlreiche Veränderungen mit sich bringen.
Das vorliegende Gutachten von Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler analysiert die verabschiedeten EU-Regelungen und die bisher bekannten Umsetzungspläne für das deutsche Recht mit Blick auf ihre Vereinbarkeit mit europäischen und internationalen kinderrechtlichen Vorgaben und fokussiert dabei insbesondere auf die Situation sowohl begleiteter als auch unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter.

(Juli 2025)

Der BuMF e.V., die Kindernothilfe und terre des hommes kritisieren in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesinnenministerium, dass die Kinderrechte im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Vorrang des Kindeswohls wird in vielen Bereichen nicht gewahrt. Der Entwurf soll die auf europäischer Ebene beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht umsetzen.

(Oktober 2024)

Über die Sommerpause wird an den Gesetzesentwürfen zur nationalen Umsetzung von GEAS gearbeitet. Gemeinsam mit 25 anderen Organisationen wendet sich der Bundesfachverband umF daher mit einem Prioritätenpapier zur Umsetzung der GEAS Reform an die Bundesregierung. Darin fordert er, folgende Aspekte besonders zu beachten: ein starkes Menschenrechts-Monitoring; vulnerable Gruppen identifizieren und schützen; faire und sorgfältige Asylverfahren; unabhängige und durchgängige Asylverfahrensberatung; Rechtsschutz stärken; Keine Inhaftierung schutzsuchender Menschen; Kinder schützen und unterstützen; Menschenwürdige Aufnahme.

(Juli 2024)

Die Mitgliedstaaten der EU verhandeln aktuell über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Nach Einschätzung des Bundesfachverband umF e.V. sind grundlegende Änderungen zu erwarten, die sich bedeutend auf die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) und geflüchteten Familien auswirken. Besonders gravierend an den aktuellen Reformvorschlägen ist, dass diese den in den letzten Jahren erreichten Minderjährigenschutzstandard in der EU rückgängig machen und die am Kindeswohl orientierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs weitgehend aufheben würden.

(September 2017)