02.02.2018
Bundestag beschließt erneute Aussetzung des Familiennachzugs

Der Bundestag hat am 1. Februar 2018 eine Verlängerung der Aussetzung des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beschlossen, die bis zum Inkrafttreten einer von Union und SPD beabsichtigten Neuregelung gilt. Bei den Sondierungsgesprächen wurde vereinbart, dass ab August 2018 pro Monat bis zu 1000 Personen nachziehen dürfen. Das Recht auf Familie wird so zum Gnadenrecht. Der Teufel liegt zudem im Detail: Bleibt es bei den Formulierungen aus dem Sondierungsergebnis, droht der Eltern- und Geschwisternachzug zu unbegleiteten Minderjährigen von dem Kontingent ausgenommen zu werden. Der Bundesfachverband umF fordert, die belastenden Trennungssituationen ernst zu nehmen, den Familiennachzug zu ermöglichen und einen Anspruch auf Eltern- und Geschwisternachzug sicherzustellen.

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26.01.2018
Umfrage unter 2211 Fachkräften: Viele geflüchtete Kinder und Jugendliche haben Gewalt und Missbrauch erlebt.

Der Bundesfachverband umF hat eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt. Ein Großteil der Jugendlichen ist demnach durch das Erleben von Gewalt und Missbrauch im Herkunftsland sowie während der Flucht belastet. Die Gesamtzahl junger Flüchtlinge in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit ist in 2017 um ca. 9.000 Personen auf 54.962 junge Menschen gesunken (Stand: 8.12.2017). 44% von ihnen sind junge Volljährige. Der BumF appelliert an Politik und Jugendämter diese jungen Menschen weiterhin zu unterstützen, abrupte Hilfebeendigungen zu vermeiden und Zukunftsperspektiven abzusichern. Die, in vielen Bundesländern oft als schlecht oder sehr schlecht bewertete, Bildungssituation älterer Jugendlicher muss dringend verbessert werden.

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26.01.2018
Beratungen zur EU-Asylreform: Verbände und Organisationen warnen vor Aushöhlung des individuellen Asylrechts

Anlässlich der Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems warnt der Bundesfachverband umF zusammen mit Wohlfahrtverbänden, Juristen- und Flüchtlingsorganisationen vor einer Aushöhlung des individuellen Asylrechts in Europa: Der Flüchtlingsschutz darf nicht in die ohnehin schon überbelasteten Krisen‐ und Transitstaaten ausgelagert werden. Minderjährigenschutzstandards müssen uneingeschränkt gelten. Zu den UnterzeichnerInnen gehören: PRO ASYL, Amnesty International, Caritas, Der Paritätische Gesamtverband, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie Deutschland, Neue Richtervereinigung, Republikanischer AnwältInnenverein, Rechtsberaterkonferenz, Jesuiten-Flüchtlingsdienst und die bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychologischen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer.

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25.01.2018
Hilfreich für die Praxis: Der Leitfaden zur Beratung von geflüchteten Menschen mit einer Behinderung

Der Caritasverband für die Diözese Osnabrück und die Passage gGmbH bieten einen "Leitfaden zur Beratung von Menschen mit einer Behinderung im Kontext von Migration und Flucht" an. Im Fokus stehen insb. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sowie zur Pflege und Hinweise zum Erhalt eines Schwerbehindertenausweises.

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24.01.2018
Klage erfolgreich: Kinder in Transitzentren dürfen Regelschule besuchen

Während sich Union und SPD auf die bundesweite Einführung von ANkER-Einrichtungen nach bayerischem Vorbild geeinigt haben, dürfen Kinder in den bayerischen Transitzentren nicht die Regelschule besuchen. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat nun in drei Eilverfahren Kindern das Recht zugesprochen, am Regelschulbesuch teilzunehmen (M 3 E 17.5029, M 3 E 17.4737, M 3 E 17.4801). Die Beschlüsse können auch für andere Kinder, die in Aufnahmeeinrichtungen leben und nur einrichtungsintern bzw. gar nicht beschult werden hilfreich sein.

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19.01.2018
Hauruck-Verfahren im Bundestag: Erneute Aussetzung des Familiennachzugs soll beschlossen werden

Heute wird im Bundestag darüber beraten, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten über den 16. März 2018 hinaus zu verlängern. Die Union hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der zeitnah beschlossen werden könnte. Damit soll Familie weiterhin die Möglichkeit genommen werden, gemeinsam und in Sicherheit zu leben. Am Montag, dem 22. Januar 2018 um 9:00 Uhr wird daher vor dem Bundestag demonstriert. Der BumF ruft dazu auf, an den Protesten teilzunehmen. Wir sagen: Kinder, egal welcher Herkunft, brauchen ihre Eltern!

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16.01.2018
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Die Organisation Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau hat Informationen zum "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen" zusammengestellt. Das Gesetz ist im Sommer 2017 in Kraft getreten und regelt u.a. das Mindestheiratsalter von 18 Jahren, sowie Voraussetzungen unter denen Eheschließungen von Minderjährigen in Deutschland unwirksam werden bzw. aufgehoben werden können. Das Gesetz hat auch klargestellt, dass verheiratete Minderjährige, die ohne sorgeberechtigte Eltern einreisen als unbegleitete Minderjährige gelten und durch das Jugendamt in Obhut zu nehmen sind.

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16.01.2018
Sondierungsergebnis: Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind Leidtragende der Beschlüsse

Union und SPD haben sich im Rahmen der Sondierungsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Der Bundesfachverband umF begrüßt, dass Verbesserungen beim Bleiberecht geplant sind. Besorgniserregend sind jedoch die Einigungen zum Familiennachzug, zu den Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER-Einrichtungen) sowie den sicheren Herkunftsstaaten. Geflüchtete Kinder und Jugendliche drohen damit zu den Leidtragenden der Beschlüsse zu werden. Der Bundesfachverband umF warnt insbesondere vor einem Systembruch im Kinderschutz.

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20.12.2017
Elternnachzug: Verwaltungsgericht verpflichtet Deutschland zur Visumserteilung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat erstmals die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, einer syrischen Familie ein Visum zum Familiennachzug zu ihrem 16-jährigen Sohn zu erteilen, der in Deutschland den subsidiären Schutz erhalten hatte (VG Berlin, Urteil vom 7. November 2017, VG 36 K 92.17 V). Das Verfahren wurde durch den Rechtshilfefonds des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. und von der Organisation JUMEN e.V. - Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland unterstützt.

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17.12.2017
FAQ zum Gewaltschutz für geflüchtete Frauen

Die Frauenhauskoordinierung e.V. hat zusammen mit dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) ausführliche FAQ rund um das Thema Gewaltschutz für geflüchtete Frauen erstellt: Ein Nachschlagewerk für alle Menschen, die von Gewalt betroffene geflüchtete Frauen und Mädchen unterstützen.

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