19.09.2017
Zwei-Klassen-Jugendhilfe: Gesetzesänderung zu jungen Flüchtlingen noch vor der Wahl?

Am 22. September wird im Bundesrat über die Reform des SGB VIII abgestimmt. Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) könnte damit noch vor der Wahl beschlossen werden. Hiervon würden auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betroffen sein. Besorgniserregend ist insbesondere eine geplante Länderöffnungsklausel in Bezug auf die Kostenerstattung bei Jugendhilfe an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Der Bundesfachverband umF warnt in diesem Zusammenhang vor der Einführung einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe. Mehr als 13.000 Menschen haben den Appell „Keine Einschränkung der Jugendhilfe – Zukunftsperspektiven für geflüchtete Jugendliche!" unterzeichnet. Zahlreiche Verbände und Organisationen wenden sich gegen die geplanten Änderungen.

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13.09.2017
Gesetzesänderung: Hinweise zur Pflicht zur Asylantragsstellung durch die Jugendämter

Seit dem 29. Juli 2017 sind die Jugendämter während der Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen in bestimmten Fällen zur unverzüglichen Asylantragstellung verpflichtet. Diese Pflicht setzt allerdings voraus, dass in einer asylrechtlichen Einzelfallprüfung gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen ermittelt wurde, dass die Voraussetzungen für die Asylantragstellung vorliegen sowie dass die persönliche Situation des Kindes/Jugendlichen die Stellung des Asylantrags zu diesem Zeitpunkt zulässt. Das Kind/der Jugendliche ist zwingend an dieser Entscheidung zu beteiligen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht nach § 42 Abs. 2 Satz 5 SGB VIII keine Pflicht des Jugendamtes (ASD) zur unverzüglichen Asylantragstellung. Pauschale Asylantragstellungen ohne Einzelfallprüfung sind vor diesem Hintergrund unzulässig.

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07.09.2017
Neuauflage: Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Mittlerweile ist die Neuauflage der „Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen 2017“ erschienen, an der der BumF mitgewirkt hat. Die Handreichung ist auch für Fachkräfte aus anderen Bundesländern hilfreich. Themen und Fragen der Handreichung sind u.a.: Rechtlicher Rahmen, Kinder- und Jugendhilferecht, Ausländerrecht, Nordrhein-Westfälische Regelungen, Erstkontakt, Erstbefragung, Prüfung der Minderjährigkeit vor Inobhutnahme, Pflicht zur Bestellung eines Vormunds, weiteres Vorgehen nach Kinder- und Jugendhilferecht, Unterbringung und Betreuung (Erstversorgung).

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31.08.2017
Kritik an BMFSFJ-Abfrage zu Unterbringung, Versorgung und Betreuung von umF

Eine aktuelle Abfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die am 24. Juli 2017 an Fachverbände der Jugend- und Flüchtlingshilfe versendet wurde, soll als Datengrundlage für den zweiten Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger dienen. 13 Verbände regen hierzu umfassende Änderungen an, da Rahmenbedingungen und Methodik der Abfrage nur sehr begrenzt einen aussagekräftigen Bericht gewährleisten. Insbesondere Ziel und Auftrag der Abfrage bedürfen einer Klärung. Um die Lebenssituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen abzubilden, wird ein unabhängiger, langfristig angelegter und partizipativer Forschungs- und Berichtsansatz empfohlen.

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28.08.2017
Berlin: Erhebliche Rechtsverstöße bei der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Der Rechnungshof von Berlin hat in seinem Jahresbericht 2017 erhebliche Rechtsverstöße bei der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge festgestellt: "Bei der Unterbringung unbegleitet eingereister, minderjähriger Flüchtlinge (umF) hat die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung zwingende bundes- und landesgesetzliche Vorschriften zum Schutz der Kinder und Jugendlichen missachtet. Die jungen Menschen werden in Unterkünften ohne erforderliche Betriebserlaubnis untergebracht. Die ambulante sozialpädagogische Betreuung in diesen Unterkünften liegt weit unter dem gesetzlichen Standard für Inobhutnahmen. Die Senatsverwaltung hat bei der vertraglichen Einbindung von freien Trägern der Jugendhilfe systematisch vertragsrechtliche Grundsätze genauso unbeachtet gelassen wie die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung." (Drs. 18/0424, S . 194 ff.)

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24.08.2017
Ausbildungsbeginn: Frust bei geflüchteten Jugendlichen und Betrieben

Mit dem Integrationsgesetz sollten die Hürden bei der Integration in Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge abgebaut werden, so der Wille der Bundesregierung. Doch zum Ausbildungsbeginn am 1. September herrschen Frust und Enttäuschung bei vielen geflüchteten Jugendlichen und Betrieben. In zahlreichen Fällen wurden Beschäftigungserlaubnisse zur Berufsausbildung und/oder die Ausbildungsduldung verweigert. Ausbildungsstellen bleiben dadurch unbesetzt und die jungen Menschen stehen vor einer ungewissen Zukunft. Der Gesetzgeber muss dringend Nachbessern, um Integration auch tatsächlich zu ermöglichen.

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23.08.2017
Inobhutnahmezahlen 2016: 44.935 unbegleitete Minderjährige

Heute wurden die Inobhutnahmezahlen für das Jahr 2016 veröffentlicht. 44.935 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden demnach in Inobhut genommen, 6,2 % mehr als im Jahr 2015. 41.775 umF waren dabei im Alter von 14 bis 17 Jahren, 3.160 unter 14 Jahre.

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22.08.2017
Fachinformationen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht aktualisiert

Im August 2017 wurden die Fachinformationen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht der GGUA aktualisiert. Enthalten sind verschiedene tabellarische Übersichten - u.a. zu folgenden Themen: Die Flüchtlingsdefinitionen und ihre Aufenthaltspapiere – Aufenthaltsverfestigung, Fristen – Rechtsmittel, Ausreise und Dublin, die verschiedenen Aufenthaltspapiere und Visa sowie Rechtsgrundlagen für die verschiedenen Aufenthaltserlaubnisse.

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10.08.2017
DRK-Fachinformationen u.a. zum Nachzug aus Afghanistan und der Türkei

Der DRK-Suchdienst hat aktualisierte Fachinformationen zum Familiennachzug herausgegeben. Darin werden unter anderem folgende Themen behandelt: Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger, Anträge auf Familiennachzug von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Afghanistan, Sondertermine für Eltern von umF an den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei und Probleme mit dem Formular der fristwahrenden Anzeige auf fap.diplo.de.

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04.08.2017
Unterstützung bei Familienzusammenführungen durch die IOM

Falls Sie Unterstützung im Familiennachzugs- und Visumprozess benötigen, können Sie sich an das Family Assistance Programme (FAP) der Internationalen Organisation für Migration (IOM) wenden. Das FAP richtet sich an Angehörige von anerkannten syrischen Flüchtlingen in Deutschland und wird im Libanon, der Türkei und im Irak durchgeführt. Ab September soll ein Büro in Berlin eröffnen werden. Von dort sollen unter anderem Fälle von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland begleitet werden.

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