Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Die Organisation Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau hat Informationen zum “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen” zusammengestellt. Das Gesetz ist im Sommer 2017 in Kraft getreten und regelt u.a. das Mindestheiratsalter von 18 Jahren, sowie Voraussetzungen unter denen Eheschließungen von Minderjährigen in Deutschland unwirksam werden bzw. aufgehoben werden können.

Das Gesetz hat auch klargestellt, dass verheiratete Minderjährige, die ohne sorgeberechtigte Eltern einreisen als unbegleitete Minderjährige gelten und durch das Jugendamt in Obhut zu nehmen sind.