Während sich Union und SPD auf die bundesweite Einführung von ANkER-Einrichtungen nach bayerischem Vorbild geeinigt haben, dürfen Kinder in den bayerischen Transitzentren nicht die Regelschule besuchen. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat nun in drei Eilverfahren Kindern das Recht zugesprochen, am Regelschulbesuch teilzunehmen (M 3 E 17.5029, M 3 E 17.4737, M 3 E 17.4801). Die Beschlüsse können auch für andere Kinder, die in Aufnahmeeinrichtungen leben und nur einrichtungsintern bzw. gar nicht beschult werden hilfreich sein.
Klage erfolgreich: Kinder in Transitzentren dürfen Regelschule besuchen
24.01.2018