Bundestag entscheidet über sogenanntes “Rückführungsverbesserungsgesetz”

Am morgigen Donnerstag, den 18. Januar 2024, ist es so weit und der Bundestag entscheidet über das in den letzten Monaten von der Zivilgesellschaft stark kritisierte sogenannte “Rückführungsverbesserungsgesetz”. Es geht in dem vorgeschlagenen Gesetz um weitreichende Eingriffe in die Rechte von Geflüchteten.
Neben Verschärfungen bei Abschiebungen und bei der Abschiebungshaft sieht der Gesetzesentwurf auch Einschränkung von Sozial- und Gesundheitsleistungen für Geflüchtete vor. Das betrifft auch Kinder.

In einer aktuellen Pressemitteilung hat terre des hommes den Entwurf aus kinderrechtlicher Perspektive kritisiert.

Hier ein kurzer Überblick über die drastischen Auswirkungen für geflüchtete Kinder:

  • Die Bundesregierung bekennt sich zwar dazu, Kinder grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft zu nehmen. In Ausnahmefällen soll eine Inhaftierung von Minderjährigen jedoch möglich sein.
  • Auch die Verdopplung des Bezugszeitraums von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat drastische Konsequenzen. Gerade die Sozial- und Gesundheitsleistungen sind in dieser Zeit stark eingeschränkt, aber Kinder haben ein Recht auf eine angemessene Gesundeheitsversorgung. Statt die Dauer des Asylbewerberleistungsgesetzes zu verdoppeln sollte dieses Sonderrecht abgeschafft werden!
  • Die Ausweitung der Befugnisse von Polizei und Ausländerbehörden: Die Verschärfung von nächtlichen Abschiebungen hat für Kinder besonders drastische Auswirkungen. Mitten in der Nacht von der Polizei aus dem Bett gerissen zu werden ist zutiefst traumatisch. Es ist außerdem ein klarer Verstoß gegen den Kindeswohlvorrang.

Das Gesetz sieht drastische Verschärfungen vor und wird gleichzeitig nicht die Herausforderungen der Kommunen bei der Aufnahme von Schutzsuchenden Menschen lösen.

Material

Dürfen unbegleitete Minderjährige überhaupt abgeschoben werden? Was sind die Anforderungen an Behörden bei einer Abschiebung? Darf der Vormund bei einem Termin bei der Ausländerbehörde weggeschickt werden? Darf sich die Polizei zum Zweck der Abschiebung Zutritt zu einer Jugendhilfeeinrichtung verschaffen? Wie können sich die Jugendlichen und die betreuenden Fachkräfte wehren? Welche Besonderheiten gelten bei jungen Volljährigen? Zur Klärung dieser und vieler weiterer Fragen soll die neue Arbeitshilfe einen Beitrag leisten.

(März 2019)

Gesetzeslücke endlich schließen: Menschen in Abschiebehaft brauchen Pflichtanwält*innen.

Mehr als 50 Organisationen fordern den Bundestag sowie die Bundesminister*innen Nancy Faeser, Dr. Marco Buschmann und Lisa Paus auf, Menschen, die sich in Abschiebehaft befinden, Anwält*innen zur Seite zu stellen und das gesetzlich vorzuschreiben. Dass dies bislang nicht verpflichtend ist, sei “eines Rechtsstaates unwürdig”, so die Unterzeichnenden des Positionspapiers.