Neuerscheinungen

Die persönliche Anhörung zu den Fluchtgründen ist der zentrale Moment im Asylverfahren. Hier muss eine genaue und ausführliche Schilderung erfolgen – und zwar nach Möglichkeit geordnet und frei von Widersprüchen. Minderjährige, Vormünder und Beistände sollten sich darauf vorbereitet. Bei der Vorbereitung hilft diese aktuelle Arbeitshilfe.

(Juni 2016)

Mit Blick auf die jüngsten Gesetzesänderungen mahnt der Bundesfachverband umF an, sachgerechte Zeitfenster für die Beteiligung von Verbänden und Ministerien einzuräumen, um nicht-intendierte Auswirkungen des Gesetzes zu vermeiden sowie die fachliche Auseinandersetzung in einem demokratischen Prozess zu ermöglichen.

(Mai 2016)

Mit großer Sorge beobachtet der BundesfachverbandumF die aktuelle Diskussion um mögliche Standardabsenkungen im SGB VIII. Anlässlich des Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs vom 22. April 2016 sowie Forderungen zu Änderungen des SGB VIII aus einzelnen Bundesländern warnt der Bundesfachverband umF davor, die langjährigen Erfolge der Kinder- und Jugendhilfe bei Integration und Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und jungen heranwachsenden Flüchtlingen zu gefährden.

(April 2016)

Die unübersichtliche und sich wandelnde Gesetzeslage schafft zusätzliche Handlungsunsicherheit und trägt zur Überforderung engagierter Akteur_innen bei. In diesem Kontext finden Bedürfnisse und Rechte Minderjähriger kaum Beachtung. Der vorliegende Bericht stellt eine Zusammenfassung der rechtlichen Veränderungen und prekären Gesundheits- und Unterbringungssituation von umF im Zeitraum November 2015 – Januar 2016 dar und verdeutlicht die wachsenden Probleme in diesen und anderen Bereichen.

(Februar 2016)

Die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Pflegefamilien bzw. in sogenannten Gastfamilien hat bundesweit einen sehr unterschiedlichen Stellenwert. In einigen Kommunen wird seit Jahren auf diese Möglichkeit zurückgegriffen, anderorts nur vereinzelt bzw. gar nicht. Die Unterbringung von jungen Menschen im familiären Kontext eröffnet viele Chancen. Sie muss jedoch immer eine Reaktion auf den individuellen Bedarf des jungen Menschen sein und darf bspw. nicht allein der Vermeidung von Obdachlosigkeit dienen. Zudem müssen Standards und Qualitätskriterien in der Begleitung der jungen Menschen und ihrer Pflegefamilien uneingeschränkt eingehalten werden.

(Februar 2016)

2015 gab es in Afghanistan mehr zivile Opfer als in allen Jahren zuvor. Die allgemeine Unsicherheit aufgrund bewaffneter Konflikte ist jedoch nicht der alleinige Fluchtgrund der Menschen. Insbesondere Kinder und Jugendliche sind von zahlreichen Bedrohungen, u.a. Ausbeutung, Missbrauch und Zwangsrekrutierung, betroffen. In einem Bericht hat der Bundesfachverband umF die Lage von Kindern und Jugendlichen anhand von vorliegenden Studien analysiert und ausgewertet.

(Februar 2016)

Mit dem Asylpaket II soll der Nachzug von Eltern zu Minderjährigen eingeschränkt werden. Gleichzeitig würden große Sondereinrichtungen geschaffen, in denen Flüchtlingskinder ohne Chance auf Integration, z.T. ohne Schulpflicht und ohne Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe isoliert werden. Die geplanten Schnellverfahren würden zudem faktisch verhindern, dass kinderspezifische Fluchtgründe beachtet werden können.

(Februar 2016)

Der Bundesfachverband lehnt es ab, bestimmte Herkunftsländer, per se als „sicher“ zu definieren. Es bedarf in jedem Fall einer individuellen Prüfung der Schutzbedürftigkeit, die nicht durch pauschale Vorannahmen beeinflusst werden sollte. Insbesondere der Identifizierung kinderspezifischer Fluchtgründe muss genügend Raum gegeben werden, dies ist im Rahmen von Verfahren, die lediglich eine summarische Prüfung des Einzelfalles sicherstellen, nicht gewährleistet.

(Februar 2016)

Der BumF verdeutlicht in diesem Positionspapier seine kritische Haltung gegenüber der Bezeichnung „unbegleitete minderjährige Ausländer_in“. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verfügen unabhängig von ihrer Anerkennung im Asylverfahren über erlebte existentielle Bedrohungen im Herkunftsland und Erfahrungen der Flucht. Der Begriff „Flüchtling“ trifft somit die tatsächliche Erfahrung, der Begriff „Ausländer_in“ hingegen unterschlägt dies und lässt die tatsächliche Schutzbedürftigkeit und Vulnerabilität außen vor.

(Dezember 2015)

Öffentlich wird der Elternnachzug als Massenphänomen dargestellt. Dies entbehrt jeglicher Grundlage. Im Gegenteil: Der Familiennachzug von Eltern zu ihren Kindern wird schon jetzt restriktiv ausgelegt. Mitte 2015 gab es in Deutschland nur 504 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Familienzusammenführung zu umF nach § 36 Abs. 1 AufenthG besaßen.

(November 2015)