24.10.2017
BVerfG entscheidet zum Elternnachzug

Am 11. Oktober 2017 hat das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag eines 17-Jährigen syrischen Jugendlichen abgelehnt, der gegen die Einschränkung des Elternnachzuges zu subsidiär Geschützten geklagt hatte. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit sei in einem Hauptsache und nicht im Eilverfahren zu klären. Damit bestehen weiterhin Chancen. Der Bundesfachverband umF hält die Einschränkung für rechtswidrig und unterstützt über seinen Rechtshilfefonds zusammen mit JUMEN e.V. junge Flüchtlinge um einen Nachzugsanspruch durchzusetzen. Über einen der Fälle berichtete zuletzt die Süddeutsche Zeitung.

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18.10.2017
Gemeinsame Stellungnahme „Keine Abschiebung nach Afghanistan! Perspektiven für junge Geflüchtete schaffen!”

In Pflegefamilien und stationären Jugendhilfeeinrichtungen leben zahlreiche junge Geflüchtete aus Afghanistan. Unsere Interviews mit Fachkräften, geflüchteten Jugendlichen und Pflegeeltern zeigen: Die Angst vor Abschiebungen und Ablehnungen von Asylanträgen führen zu Verunsicherung, schwindender Motivation zur Integration und erheblichen psychischen Belastungen. Das Engagement von Gastfamilien, Schulen, Ausbildungsbetrieben und Fachkräften der Jugendhilfe wird hierdurch konterkariert. Die Bundesregierung hält jedoch weiterhin daran fest, dass es sichere Gebiete in Afghanistan gebe. Am 25. Oktober 2017 soll bereits der nächste Abschiebeflug geplant sein. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF), die Diakonie Deutschland, die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) und das Kompetenzzentrum Pflegekinder fordern die (designierte) Bundesregierung auf sich für eine Zukunftsperspektive der jungen Menschen einzusetzen und die Abschiebungen zu stoppen.

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17.10.2017
Zwang bei der Umsetzung des Verteilverfahrens ist unzulässig

Die Anwendung von Zwang bei der Umsetzung des Verteilverfahrens ist unzulässig. Das SGB VIII sowie die weiteren Verwaltungsvollstreckungsgesetze halten hierzu keine gesetzlichen Grundlagen vor. Die Zuweisungsentscheidung durch die Landesverteilstelle enthält keine Verpflichtung für den jungen Menschen sich an den Zuweisungsort zu begeben, sondern begründet nur die örtliche Zuständigkeit des in Obhut nehmenden Jugendamtes. Wo der junge Mensch letztendlich untergebracht wird, entscheidet sich im Rahmen des Hilfeplanverfahrens aus pädagogischen Gesichtspunkten heraus. Widersetzt sich ein Kind/Jugendliche/r so vehement der Verteilentscheidung, dass Zwang zur Umsetzung erforderlich wäre, so ist diese deshalb zurückzunehmen und das Kind am Ort der vorläufigen Inobhutnahme zu belassen. Dies hat gerade auch ein Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. bestätigt und detailliert dargelegt.

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21.09.2017
Stellungnahme zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Die Mitgliedstaaten der EU verhandeln aktuell über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Nach Einschätzung des Bundesfachverband umF e.V. sind grundlegende Änderungen zu erwarten, die sich bedeutend auf die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) und geflüchteten Familien auswirken. Besonders gravierend an den aktuellen Reformvorschlägen ist, dass diese den in den letzten Jahren erreichten Minderjährigenschutzstandard in der EU rückgängig machen und die am Kindeswohl orientierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs weitgehend aufheben würden.

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19.09.2017
Zwei-Klassen-Jugendhilfe: Gesetzesänderung zu jungen Flüchtlingen noch vor der Wahl?

Am 22. September wird im Bundesrat über die Reform des SGB VIII abgestimmt. Das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) könnte damit noch vor der Wahl beschlossen werden. Hiervon würden auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betroffen sein. Besorgniserregend ist insbesondere eine geplante Länderöffnungsklausel in Bezug auf die Kostenerstattung bei Jugendhilfe an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Der Bundesfachverband umF warnt in diesem Zusammenhang vor der Einführung einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe. Mehr als 13.000 Menschen haben den Appell „Keine Einschränkung der Jugendhilfe – Zukunftsperspektiven für geflüchtete Jugendliche!" unterzeichnet. Zahlreiche Verbände und Organisationen wenden sich gegen die geplanten Änderungen.

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13.09.2017
Gesetzesänderung: Hinweise zur Pflicht zur Asylantragsstellung durch die Jugendämter

Seit dem 29. Juli 2017 sind die Jugendämter während der Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen in bestimmten Fällen zur unverzüglichen Asylantragstellung verpflichtet. Diese Pflicht setzt allerdings voraus, dass in einer asylrechtlichen Einzelfallprüfung gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen ermittelt wurde, dass die Voraussetzungen für die Asylantragstellung vorliegen sowie dass die persönliche Situation des Kindes/Jugendlichen die Stellung des Asylantrags zu diesem Zeitpunkt zulässt. Das Kind/der Jugendliche ist zwingend an dieser Entscheidung zu beteiligen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht nach § 42 Abs. 2 Satz 5 SGB VIII keine Pflicht des Jugendamtes (ASD) zur unverzüglichen Asylantragstellung. Pauschale Asylantragstellungen ohne Einzelfallprüfung sind vor diesem Hintergrund unzulässig.

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07.09.2017
Neuauflage: Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Mittlerweile ist die Neuauflage der „Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen 2017“ erschienen, an der der BumF mitgewirkt hat. Die Handreichung ist auch für Fachkräfte aus anderen Bundesländern hilfreich. Themen und Fragen der Handreichung sind u.a.: Rechtlicher Rahmen, Kinder- und Jugendhilferecht, Ausländerrecht, Nordrhein-Westfälische Regelungen, Erstkontakt, Erstbefragung, Prüfung der Minderjährigkeit vor Inobhutnahme, Pflicht zur Bestellung eines Vormunds, weiteres Vorgehen nach Kinder- und Jugendhilferecht, Unterbringung und Betreuung (Erstversorgung).

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31.08.2017
Kritik an BMFSFJ-Abfrage zu Unterbringung, Versorgung und Betreuung von umF

Eine aktuelle Abfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die am 24. Juli 2017 an Fachverbände der Jugend- und Flüchtlingshilfe versendet wurde, soll als Datengrundlage für den zweiten Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger dienen. 13 Verbände regen hierzu umfassende Änderungen an, da Rahmenbedingungen und Methodik der Abfrage nur sehr begrenzt einen aussagekräftigen Bericht gewährleisten. Insbesondere Ziel und Auftrag der Abfrage bedürfen einer Klärung. Um die Lebenssituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen abzubilden, wird ein unabhängiger, langfristig angelegter und partizipativer Forschungs- und Berichtsansatz empfohlen.

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28.08.2017
Berlin: Erhebliche Rechtsverstöße bei der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Der Rechnungshof von Berlin hat in seinem Jahresbericht 2017 erhebliche Rechtsverstöße bei der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge festgestellt: "Bei der Unterbringung unbegleitet eingereister, minderjähriger Flüchtlinge (umF) hat die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung zwingende bundes- und landesgesetzliche Vorschriften zum Schutz der Kinder und Jugendlichen missachtet. Die jungen Menschen werden in Unterkünften ohne erforderliche Betriebserlaubnis untergebracht. Die ambulante sozialpädagogische Betreuung in diesen Unterkünften liegt weit unter dem gesetzlichen Standard für Inobhutnahmen. Die Senatsverwaltung hat bei der vertraglichen Einbindung von freien Trägern der Jugendhilfe systematisch vertragsrechtliche Grundsätze genauso unbeachtet gelassen wie die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung." (Drs. 18/0424, S . 194 ff.)

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24.08.2017
Ausbildungsbeginn: Frust bei geflüchteten Jugendlichen und Betrieben

Mit dem Integrationsgesetz sollten die Hürden bei der Integration in Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge abgebaut werden, so der Wille der Bundesregierung. Doch zum Ausbildungsbeginn am 1. September herrschen Frust und Enttäuschung bei vielen geflüchteten Jugendlichen und Betrieben. In zahlreichen Fällen wurden Beschäftigungserlaubnisse zur Berufsausbildung und/oder die Ausbildungsduldung verweigert. Ausbildungsstellen bleiben dadurch unbesetzt und die jungen Menschen stehen vor einer ungewissen Zukunft. Der Gesetzgeber muss dringend Nachbessern, um Integration auch tatsächlich zu ermöglichen.

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