Berlin: Erhebliche Rechtsverstöße bei der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Der Rechnungshof von Berlin hat in seinem Jahresbericht 2017 erhebliche Rechtsverstöße bei der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge festgestellt: “Bei der Unterbringung unbegleitet eingereister, minderjähriger Flüchtlinge (umF) hat die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung zwingende bundes- und landesgesetzliche Vorschriften zum Schutz der Kinder und Jugendlichen missachtet. Die jungen Menschen werden in Unterkünften ohne erforderliche Betriebserlaubnis untergebracht. Die ambulante sozialpädagogische Betreuung in diesen Unterkünften liegt weit unter dem gesetzlichen Standard für Inobhutnahmen. Die Senatsverwaltung hat bei der vertraglichen Einbindung von freien Trägern der Jugendhilfe systematisch vertragsrechtliche Grundsätze genauso unbeachtet gelassen wie die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung.” (Drs. 18/0424, S . 194 ff.)