BVerfG entscheidet zum Elternnachzug

Am 11. Oktober 2017 hat das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag eines 17-Jährigen syrischen Jugendlichen abgelehnt, der gegen die Einschränkung des Elternnachzuges zu subsidiär Geschützten geklagt hatte. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit sei in einem Hauptsache und nicht im Eilverfahren zu klären. Damit bestehen weiterhin Chancen. Der Bundesfachverband umF hält die Einschränkung für rechtswidrig und unterstützt über seinen Rechtshilfefonds zusammen mit JUMEN e.V. junge Flüchtlinge um einen Nachzugsanspruch durchzusetzen. Über einen der Fälle berichtete zuletzt die Süddeutsche Zeitung.