23.11.2015
BVerwG: Keine Dublin-Abschiebungen von umF

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16.11.2015 (BVerwG 1 C 4.15) bekräftig, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vor Dublin-Überstellung geschützt sind - auch wenn der Minderjährige nach Abschluss eines Asylverfahrens erneut in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt. umF sind damit weitgehend vor Abschiebungen in andere EU-Staaten geschützt, der Minderjährigenschutz hat Vorrang. Der Bundesfachverband umF begrüßt die Entscheidung: Flüchtlingskinder dürfen durch ständiges Hin- und Herschieben in Europa nicht zusätzlich belastet werden.

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15.10.2015
Bundestag beschließt Dauerkasernierung und Ausbildungsverbote: Weniger Schutz und Integrationschancen für minderjährige Flüchtlinge

Die Bundesregierung hat mit dem „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“, das heute im Bundestag zur Abstimmung kommt und am Freitag, den 16.10.2015, im Bundesrat verabschiedet werden soll, ein Gesetz vorgelegt, das die Integrationschancen von Kindern und jungen Heranwachsenden dauerhaft verschlechtert. Das Gesetzespaket enthält massive Verschärfungen, welche zu Ausbildungsverboten bei geduldeten jungen Flüchtlingen, sozialer Not von Flüchtlingskindern und einer Kindeswohlgefährdung durch eine dauerhafte Unterbringung von Personen aus "sicheren Herkunftsländern" in Erstaufnahmeeinrichtung führen werden.

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