BVerwG: Keine Dublin-Abschiebungen von umF

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16.11.2015 (BVerwG 1 C 4.15) bekräftig, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vor Dublin-Überstellung geschützt sind – auch wenn der Minderjährige nach Abschluss eines Asylverfahrens erneut in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt. umF sind damit weitgehend vor Abschiebungen in andere EU-Staaten geschützt, der Minderjährigenschutz hat Vorrang. Der Bundesfachverband umF begrüßt die Entscheidung: Flüchtlingskinder dürfen durch ständiges Hin- und Herschieben in Europa nicht zusätzlich belastet werden.