Informationen zum Coronavirus für Geflüchtete und Fachkräfte

Hilfreich für die Praxis in Jugendämtern, Jugendhilfeeinrichtungen sowie für Geflüchtete: Wir haben mehrsprachige Informationen zum Corona-Virus sowie Hinweise für Vormund*innen und andere Fachkräfte zusammengestellt.

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12.03.2020
BumF-Veranstaltungen werden abgesagt

Angesichts der dynamischen Entwicklung bei der Ausbreitung des Coronavirus hat sich der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. heute dazu entschieden, alle unmittelbar bevorstehenden Veranstaltungen abzusagen. Um eine Überbelastung des Gesundheitssystems zu verhindern, ist eine deutliche Verringerung der Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus wichtig. Hierzu leisten wir durch die Absage der Veranstaltungen einen Beitrag

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12.03.2020
Beschluss zur Aufnahme von geflüchteten Minderjährigen aus Griechenland nur eine Mogelpackung?

Nur schwer kranke Kinder und unbegleitete Minderjährige unter 14 Jahren – die meisten davon Mädchen – sollen aufgenommen werden. Weniger als 400 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Griechenland sind unter 14 Jahren. Nur ein Bruchteil der dringend Schutzbedürftigen würde von einem solchen Programm profitieren. Die Kinderrechte gelten für alle Menschen unter 18 Jahren. Für Mädchen und Jungen. Sie brauchen keine Alibi-Beschlüsse sondern umgehend Hilfe.

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12.03.2020
Aktuelle Hinweise zu Änderungsbedarfen im SGB VIII

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat Hinweise zum Änderungsbedarf im SGB VIII veröffentlicht. Auch wenn diese nicht explizit minderjährige Geflüchtete betreffen, sind sie im Umgang mit minderjährigen Geflüchteten relevant, da auch Geflüchtete in Gänze in den Anwendungsbereich des SGB VIII fallen.

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09.03.2020
Flüchtlingsaufnahme statt Tränengas, Push-Backs und Abschottung

Der Bundestag berät heute ab 18 Uhr über verschiedene Anträge zur Aufnahme geflüchteter Minderjähriger aus Griechenland.

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05.03.2020
Stellungnahme: Zwang im Verteilverfahren bei unbegeleiteten Minderjährigen ist rechtswidrig

In Bremen wurden kürzlich Fälle bekannt, in denen die bundesweite Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unter Anwendung von unmittelbarem Zwang durchgesetzt wurde. Eine aktuelle Stellungnahme zeigt: Dies war offensichtlich rechtswidrig.

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Bleiberecht

Abseits des Asylverfahrens gibt es weitere Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung für junge Menschen, die nur geduldet in Deutschland leben. Das seit 2023 neu eingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht, die Bleiberechtsregelungen, die Ausbildungsduldung, Härtefallkommissionen und Petitionen bieten Perspektiven. Auf dieser Seite finden sich mehrsprachige Informationen für Jugendliche und Fachkräfte zu diesen rechtlichen Möglichkeiten. Trotz zuletzt positiver Änderungen sind die Regelungen nicht ausreichend: Zusammen mit der Initiative Jugendliche ohne Grenzen, den Landesflüchtlingsräten und weiteren Organisationen setzt sich der BumF daher für eine Verbesserung der Gesetzeslage ein, damit junge Menschen ohne Angst in Deutschland leben können.

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26.02.2020
Anspruchsvoraussetzung für Bleiberecht: Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht traf am 18.12.2019 in einem Verfahren, in dem es um ein Bleiberecht aufgrund von Integration nach §25b AufenthG ging, grundlegende Klarstellung zum Anspruch auf ein Bleiberecht wegen Integration, die auch auf einen Anspruch auf ein Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche nach §25a AufenthG übertragbar sind. Einerseits müssen die Anspruchsvorraussetzungen für ein Bleiberecht erst zum Zeitpunkt der Erteilung des Aufenthaltstitels vorliegen. Dies widerspricht der aktuellen Rechtsauffassung, wonach bereits bei Antragstellung alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dies ist eine vollständige Abkehr von der aktuellen Praxis (in der Entscheidung findet sich dies unter der Randnummer 23). Zum anderen wird klargestellt, dass bereits der Anspruch auf eine Duldung ausreicht, um diese Zeit als Voraufenthaltszeit im Sinne von „geduldet“ anzurechnen. Für die Praxis bedeutet dies, dass es unerheblich ist, ob und wie ein Papier ausgestellt wird. Es geht nicht um das Papier, sondern um den real bestehenden Anspruch auf eine Duldung, bei die Aufenthaltsverfestigung nicht explizit ausgeschlossen ist. Die sogenannten „Verfahrensduldungen“ sind damit mit beim Vorenthalt anzurechnen (in der Entscheidung findet sich dies unter der Randnummer 28).

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26.02.2020
Arbeitshilfe zur neuen Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung

Die Arbeitshilfe "Soziale Rechte für Flüchtlinge" wurde von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) in Zusammenarbeit mit dem paritätischen Wohlfahrtsverband aktualisiert und enthält u.a. Informationen zur neuen Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung.  Berücksichtigung finden dabei die gesetzlichen Änderungen durch das „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ sowie das „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ (zum 1.01.2020 und zum 1.03.2020).

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26.02.2020
Mehrsprachige Informationen für Betroffene: “Was tun nach einem rassistischen Angriff?”

Ein neuer Ratgeber informiert Betroffene von rassistischer Gewalt niedrigschwellig und in in zehn Sprachen über wichtige Sofortmaßnahmen sowie bundesweite Beratungsangebote.

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