Stellungnahme: Zwang im Verteilverfahren bei unbegeleiteten Minderjährigen ist rechtswidrig

In Bremen wurden kürzlich Fälle bekannt, in denen die bundesweite Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unter Anwendung von unmittelbarem Zwang durchgesetzt wurde. Im Klartext heißt das: Die jungen Menschen wurden mit Polizei und in Handschellen an die Orte verbracht, an denen laut Quote ihr zuständiges Jugendamt liegt. Dabei sollte dieses Verfahren gerade eine am Kindeswohl orientierte Versorgung und Unterbringung gewährleisten.

Nun liegt die Stellungnahme zweier Jugendhilferechtsexperten vor, die dezidiert darstellt, weshalb dieses Vorgehen offensichtlich rechtswidrig ist und obendrein gegen völkerrechtliche Vorgaben verstößt. Die Stellungnahme ist auch über Bremen hinaus für alle Mitarbeitenden von Jugendämtern und Trägern, die mit dem Verteilverfahren befasst sind, hilfreich.