Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat Hinweise zum Änderungsbedarf im SGB VIII veröffentlicht. Auch wenn diese nicht explizit minderjährige Geflüchtete betreffen, sind sie im Umgang mit minderjährigen Geflüchteten relevant, da auch Geflüchtete in Gänze in den Anwendungsbereich des SGB VIII fallen.
In einer aktuellen Stellungnahme verweist das Bundesforum unter anderem auf die Notwendigkeit einer dem Kindeswohl dienlichen Regelung der örtlichen Zuständigkeit in § 87c SGB VIII, einer verbesserten Datengrundlage für die Vormundschaft und einer eindeutigen gesetzlichen Vorgabe zur Trennung von vormundschaftlichen und ASD-Aufgaben. Außerdem kritisiert das Bundesforum die Zahl von 50 Vormundschaften pro Vollzeitstelle als unrealisitisch. Darüber hinaus tritt das Bundesforum für eine verbesserte Förderung der vier Formen der Vormundschaft, insbesondere der ehrenamtlichen Vormundschaft ein!