Minderjährigenschutz ist stärker als Dublin

Im November 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht über die Klage eines eh. unbegleiteten Minderjährigen entschieden, der zuvor in Belgien einen Asylantrag gestellt hatte und für den die Rückschiebung auf Grundlage der zum Zeitpunkt geltenden Dublin II Verordnung angeordnet wurde. Die Klage war erfolgreich. In Kürze werden hier die relevanten Punkte in Bezug auf Dublin und umF aufgelistet.