Aziz B.’s Geschichte

Immer wieder werden Asylanträge von jungen Geflüchteten abgelehnt, obwohl sie Schutz brauchen. So wie im Fall von Aziz B. Als Angehöriger einer verfolgten Minderheit war er in Afghanistan nicht mehr sicher.

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Aaden W.’s Geschichte

Mit 15 Jahren floh Aaden W. vor islamistischem Terror und Zwangsrekrutierungen in Somalia. Doch weil er nicht in der Lage ist über seine schlimmen Erlebnisse zu sprechen wird sein Asylantrag abgelehnt.

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Ahmat E.’s Geschichte

Mit 17 floh Ahmat E. alleine aus Pakistan nach Deutschland. In nur knapp zwei Jahren hat er hier einen Schulabschluss gemacht, Praktika absolviert und schließlich bei einem Bäcker eine Lehrstelle gefunden. Trotzdem steht der jetzt 19jährige ohne Zukunft da: Die Ausländerbehörde hat ihm ein Ausbildungsverbot erteilt. Das passiert jungen Geflüchteten immer wieder. Dabei fehlen in vielen Branchen engagierte Azubis.

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20.11.2018
Save the Date: BumF-Frühjahrstagung vom 25. bis 27. Februar 2019 in Hofgeismar

Ab Anfang Dezember kann sich für unsere Frühjahrstagung angemeldet werden. Diese wird vom 25. - 27. Februar in Hofgeismar stattfinden. Die Frühjahrstagung des Bundesfachverband umF dient der Vertiefung von pädagogischen und rechtlichen Themen sowie dem fachlichen Austausch. Ihr Ziel ist zudem die Vernetzung zwischen Fachkräften.

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20.11.2018
Kompromiss zum Einwanderungsgesetz: Geduldete Schüler/innen, Studierende und Alleinerziehende dürfen nicht vergessen werden.

Der Bundesfachverband umF und PRO ASYL befürchten, dass der laut Medienberichten erzielte Kompromiss beim Einwanderungsgesetz zu Bildungsabbrüchen führt, wenn nur eine Beschäftigungsduldung und nicht gleichzeitig auch Perspektiven für geduldete Schüler/innen und Studierende geschaffen werden. Zudem warnen die Organisationen davor, dass die geplanten Verbesserungen für Azubis und Arbeitnehmende ins Leere laufen, wenn die Beschäftigungsverbote für Geduldete bestehen bleiben.

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19.11.2018
Praxisleitfaden: Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten

Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) hat einen Praxisleitfaden zum „Traumasensiblen und empowernden Umgang mit Geflüchteten“ erstellt, der sowohl für die Gewaltschutzkoordination bei der Umsetzung der Mindeststandards in den Unterkünften hilfreich ist, als auch Informationen und Handlungsvorschläge zu den Bereichen Trauma und Flucht für andere ehren- oder hauptamtlich arbeitende Personen bietet.

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13.11.2018
Checklisten für den Übergang in Volljährigkeit und Ausbildung

Ein Übergang ist immer von Brüchen und Unsicherheiten durchzogen, insbesondere der Übergang in andere Leistungssysteme. Nicht abgestimmte Verfahren und daraus folgende Versorgungslücken prägen häufig die Realität junger Menschen bei Verlassen der Jugendhilfe. Bei jungen Geflüchteten spielt der 18. Geburtstag eine zusätzlich verschärfende Rolle im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Kontext, da mit Erreichen der Volljährigkeit der Minderjährigenschutz entfällt. Auch das Ende der Jugendhilfe stellt für junge Geflüchtete einen besonderen Einschnitt dar, da sie ab diesem Zeitpunkt vollständig dem asyl- und aufenthaltsrechtlichen Regelsystem unterliegen. Ihre materielle Versorgung und Unterbringung hängt primär von ihrem Aufenthaltstitel ab, genauso wie die Frage, wo sie leben dürfen und ob sie einer Beschäftigung, einem Studium oder einer Ausbildung nachgehen dürfen. Die zahlreichen unterschiedlichen Zeitpunkte stellen unterschiedliche Anforderungen an die Übergangsgestaltung dar. Als Hilfe hat der BumF gemeinsam mit der SchlaU-Schule in München und mit Unterstützung durch das bayrische IvAF-Netzwerk FiBA 2 - Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung Checklisten für den Übergang erstellt.

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13.11.2018
Handlungsleitfaden: Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete

Für begleitete minderjährige Geflüchtete mit gewöhnlichem Aufenthalt besteht ein umfänglicher Anspruch auf Jugendhilfeleistungen, sofern die Leistung im Interesse des Kindes erforderlich ist. Dennoch erhält ein Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung ihrer Eltern oder anderer Personensorgeberechtigter nach Deutschland einreisen, während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Da hier ein großer Handlungsbedarf besteht, hat der Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit mit Unterstützung des Bundesfachverband umF einen Handlungsleitfaden hierzu erarbeitet.

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Mojtaba A.’s Geschichte

Mojtaba A. kam 2013 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aus Afghanistan nach München. Jahrelang wartet er auf seine Asylanhörung. Dann bekommt er plötzlich die Ablehnung weil er angeblich untergetaucht sei! Seine Betreuerin Madeleaine Nordhaus schaltetet den BumF-Rechtshilfefonds ein. Mit Erfolg: Statt nach Afghanistan abgeschoben zu werden, kann Mojtaba A. nun bleiben.

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10.11.2018
Datenaustauschverbesserungsgesetz: Eingriff in das Primat der Kinder- und Jugendhilfe durch die Hintertür

Der BumF hat zum Entwurf des zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz kritisch Stellung genommen: Wird der Entwurf zum Gesetz würden die Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger nicht länger nur durch die Jugendämter, sondern auch konkurrierend durch Bundespolizei, Aufnahmeeinrichtungen für Erwachsene sowie Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung und Registrierung erfolgen.

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