Mit 15 Jahren floh Aaden W. vor islamistischem Terror und Zwangsrekrutierungen in Somalia. Doch weil er nicht in der Lage ist über seine schlimmen Erlebnisse zu sprechen wird sein Asylantrag abgelehnt.
Die Terrormiliz Al Shabaab rekrutiert Kinder als Kämpfer

Bei der Asylanhörung sollen Flüchtlinge ihre Fluchtgründe darlegen: Der Reihe nach, detailliert und exakt. Minderjährigen Geflüchteten fällt das häufig besonders schwer. Aaden W., 15 Jahre alt, brauchte ein Jahr, um über die Ermordung seines Vater sprechen zu können. Da war die Anhörung längst vorbei. Was in der Anhörung nicht zur Sprache kommt, wird in der Regel nicht berücksichtigt. Aaden W.’s Asylantrag wurde abgelehnt.

In seinem Heimatland Somalia herrscht seit langem Bürgerkrieg, die Terrormiliz Al Shabaab rekrutiert Kinder als Kämpfer. Wer sich dem Willen der Miliz widersetzt, riskiert sein Leben. Aaden W. braucht daher dringend Schutz. Er muss gegen seine Ablehnung klagen. Aber ein 15 Jahre alter Junge, der sich ohne seine Eltern auf die Flucht machen musste, hat kein Geld für eine Anwältin oder einen Anwalt.

Deshalb springt unser Rechtshilfefonds ein: Wir bezuschussen eine Anwältin, die Aaden W. bei seiner Klage gegen die Ablehnung vor Gericht vertritt. Damit hat er gute Chancen auf Schutz.

Ich unterstütze Klageverfahren von jungen Geflüchteten:

25 € 75 € 500 € anderer Betrag
(einmalig per Lastschrift oder Paypal)

 

Oder per Überweisung:
Bundesfachverband umF e.V.
IBAN: DE 4770 0205 0000 0889 9803
BIC: BFSWDE33MUE

Um ihre Rechte zu erhalten, brauchen viele junge Geflüchtete anwaltlichen Beistand. Doch dafür fehlt es ihnen häufig an Geld. Deshalb hat der BumF e.V. den Rechtshilfefonds ins Leben gerufen. Erfahren Sie mehr über unseren Rechtshilfefonds und helfen Sie jetzt mit Ihrer Spende mit.