Mit 17 floh Ahmat E. alleine aus Pakistan nach Deutschland. In kurzer Zeit machte er seinen Schulabschluss und findet einen Ausbildungsplatz als Bäcker. Doch dann erteilt ihm die Ausländerbehörde ein Ausbidlungsverbot.
Eine Lehrstelle gefunden – aber kein Recht auf eine Ausbildung?

Ahmat E. will nichts geschenkt. Alles was er will, ist eine Zukunft in Sicherheit. Als Minderjähriger kommt er alleine nach Deutschland. In nur knapp zwei Jahren macht er einen Schulabschluss, absolviert Praktika und schließlich findet er bei einem Bäcker eine Lehrstelle. Trotzdem steht der 19jährige ohne Zukunft da: Die Ausländerbehörde erteilt ihm ein Ausbildungsverbot. Das passiert jungen Geflüchteten immer wieder. Dabei fehlen in vielen Branchen engagierte Azubis.

Er kann gegen das Ausbildungsverbot klagen – und er hat gute Chancen, dass er vor Gericht Recht bekommt. Aber Ahmat E. kam als minderjähriger Flüchtling ohne seine Eltern nach Deutschland. Er verfügt nicht über genug Geld, um einen Anwalt oder eine Anwältin zu bezahlen.

Der Rechtshilfefonds des Bundesfachverbands beteiligt sich deshalb an der Finanzierung seines Klageverfahrens, um Ahmat E. dabei zu unterstützen, sein Recht auf Bildung durchzusetzen.

Ich unterstütze Klageverfahren von jungen Geflüchteten:

25 € 75 € 500 € anderer Betrag
(einmalig per Lastschrift oder Paypal)

 

Oder per Überweisung:
Bundesfachverband umF e.V.
IBAN: DE 4770 0205 0000 0889 9803
BIC: BFSWDE33MUE

Um ihre Rechte zu erhalten, brauchen viele junge Geflüchtete anwaltlichen Beistand. Doch dafür fehlt es ihnen häufig an Geld. Deshalb hat der BumF e.V. den Rechtshilfefonds ins Leben gerufen. Erfahren Sie mehr über unseren Rechtshilfefonds und helfen Sie jetzt mit Ihrer Spende mit.