Checklisten für den Übergang in Volljährigkeit und Ausbildung

Ein Übergang ist immer von Brüchen und Unsicherheiten durchzogen, insbesondere der Übergang in andere Leistungssysteme. Nicht abgestimmte Verfahren und daraus folgende Versorgungslücken prägen häufig die Realität junger Menschen bei Verlassen der Jugendhilfe. Bei jungen Geflüchteten spielt der 18. Geburtstag eine zusätzlich verschärfende Rolle im asyl- und aufenthaltsrechtlichen Kontext, da mit Erreichen der Volljährigkeit der Minderjährigenschutz entfällt. Auch das Ende der Jugendhilfe stellt für junge Geflüchtete einen besonderen Einschnitt dar, da sie ab diesem Zeitpunkt vollständig dem asyl- und aufenthaltsrechtlichen Regelsystem unterliegen. Ihre materielle Versorgung und Unterbringung hängt primär von ihrem Aufenthaltstitel ab, genauso wie die Frage, wo sie leben dürfen und ob sie einer Beschäftigung, einem Studium odereiner Ausbildung nachgehen dürfen.

Die zahlreichen unterschiedlichen Zeitpunkte stellen unterschiedliche Anforderungen an die Übergangsgestaltung dar. Als Hilfe hat der BumF gemeinsam mit der SchlaU-Schule in München und mit Unterstützung durch das bayrische IvAF-Netzwerk FiBA 2 – Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung Checklisten für den Übergang erstellt.