Dem Bundesfachverband umF liegt der Mustertext des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zu den Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Einrichtung und dem Betrieb sog. AnkER-Einrichtungen vor. Der Text enthält Vorgaben zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Diese berücksichtigen geltendes Recht allerdings nur unzureichend. Formal wird zwar versichert, dass die Primärzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe (sog. Primat der Kinder- und Jugendhilfe) unangetastet bleibt, wird der Entwurf aber zusammen mit den intendierten Änderungen im Entwurf zum 2. Datenaustauschverbesserungsgesetz gelesen, welche u.a. das SGB VIII betreffen, wird deutlich: Das BMI versucht sukzessive das Ende des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für umF durchzusetzen.
Kurzstellungnahme zum Entwurf einer Mustervereinbarung zum Betrieb und Aufbau der AnkER-Einrichtungen
27.11.2018