Der BumF verdeutlicht in diesem Positionspapier seine kritische Haltung gegenüber der Bezeichnung „unbegleitete minderjährige Ausländer_in“. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verfügen unabhängig von ihrer Anerkennung im Asylverfahren über erlebte existentielle Bedrohungen im Herkunftsland und Erfahrungen der Flucht. Der Begriff „Flüchtling“ trifft somit die tatsächliche Erfahrung, der Begriff „Ausländer_in“ hingegen unterschlägt dies und lässt die tatsächliche Schutzbedürftigkeit und Vulnerabilität außen vor.

(Dezember 2015)

Öffentlich wird der Elternnachzug als Massenphänomen dargestellt. Dies entbehrt jeglicher Grundlage. Im Gegenteil: Der Familiennachzug von Eltern zu ihren Kindern wird schon jetzt restriktiv ausgelegt. Mitte 2015 gab es in Deutschland nur 504 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Familienzusammenführung zu umF nach § 36 Abs. 1 AufenthG besaßen.

(November 2015)

Der Bundestag hat das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ beschlossen. Bereits ab 1. November 2015 werden unbegleitete minderjärige Flüchtlinge bundesweit verteilt. Ländern und Kommunen, die bisher keine oder nur wenige umF aufnehmen, bleibt kaum Zeit um Strukturen auszubauen, bevor die Minderjährigen ankommen.

(Oktober 2015)

Dieses Positionspapier des Bundesfachverbands umF orientiert sich am Aufbau der Abschließenden Beobachtungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und greift jene Beobachtungen und Empfehlungen des Ausschusses auf, die sich explizit auf asylsuchende Minderjährige oder Minderjährige in Migrationszusammenhängen beziehen.

(2014)