Die Mitgliedstaaten der EU verhandeln aktuell über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Nach Einschätzung des Bundesfachverband umF e.V. sind grundlegende Änderungen zu erwarten, die sich bedeutend auf die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) und geflüchteten Familien auswirken. Besonders gravierend an den aktuellen Reformvorschlägen ist, dass diese den in den letzten Jahren erreichten Minderjährigenschutzstandard in der EU rückgängig machen und die am Kindeswohl orientierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs weitgehend aufheben würden.
(September 2017)
The Member States of the European Union are currently negotiating a reform of the Common European Asylum System (CEAS). Fundamental changes in the existing regulations and directives may be expected. The Federal Association for Unaccompanied Refugee Minors warns that the actual proposals will reverse the standard of protection for minors achieved in the EU in the last few years and largely undermine the case law of the Court of Justice of the European Union (CJEU). Minors and their families will bear the brunt of the current disagreement among the EU states on refugee questions. At the same time, their basic right to asylum and their right to a life with dignity will be put at risk.
(September 2017)
Am Montag den 19.06.2017 fand eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Kinder und Jugendlichen (KJSG) statt. Der Bundesfachverband war als Sachverständiger geladen und sieht das Gesetzgebungsverfahren kritisch. Wenn das Gesetz noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden soll, so muss dies im Bundestag bis zum 30.06.2017 geschehen.
(Juni 2017)
Im Kontext der SGB VIII Reform (das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) warnen elf Jugendhilfeverbänden und Kinderrechtsorganisationen in einem gemeinsamen Appell vor der Einführung einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe für geflüchtete junge. Besorgniserregend sind insbesondere Vorschläge zur Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Hilfe für junge Volljährige, sowie eine geplante Länderöffnungsklausel: Leistungen an unbegleitete minderjährige Flüchtlingen würden dann nicht mehr nach Bedarf, sondern nach Kasse gewährt und Sondereinrichtungen würden zur Regel.
(Juni 2017)
Am 12. April 2017 hat das Kabinett den Gesetzesentwurf zum Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) beschlossen. Dieser umfasst die Umsetzung des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 29. März 2017 und behandelt Änderungen im SGB VIII. Der BumF e.V. befürchtet, dass es mit der Neuregelung der Kostenerstattung der Länder an die Kommunen zu einem Zwei-Klassen-System in der Jugendhilfe und einer Absenkung der Standards kommen könnte. Die im Gegenzug vereinbarten Regelungen zu Schutzkonzepten in Unterkünften sind dagegen unzureichend. In einer umfangreichen Stellungnahme hat der BumF e.V. hierzu kritisch Position bezogen.
(April 2017)
In dieser Stellungnahme lehnt der Bundesfachverband umF e.V. das Gesetzesvorhaben zum Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz in der vorliegenden Form ab, da es nationale Kinderschutzstandards unterläuft und die Berücksichtigung des Kindeswohls nicht sichergestellt wird.
(April 2017).
Anlässlich der Beratung des Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch das Bundeskabinett fordern 21 Verbände und Organisationen, dass im Rahmen des Gesetzesvorhabens das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt wird. Die Organisationen warnen davor Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen sowie vor einer Pflicht zur Asylantragsstellung bei unbegleiteten Minderjährigen ohne sachgerechte Einzelfallprüfung.
(März 2017)
Am 9. Februar 2017, haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Großteil der Ministerpräsidenten der Länder auf einen 15-Punkte-Plan zur “schnelleren Abschiebung” verständigt – am 15. Februar lag bereits ein Gesetzentwurf vor. Der Bundesfachverband umF (BumF) sieht unter anderem die Pläne zur Ausweitung der Pflicht in (Erst-)Aufnahmeeinrichtungen zu verbleiben, die Nichtbeachtung des Kindeswohlvorrang sowie die Gefahr einer pauschalen Pflicht zur Asylantragsstellung bei umF mit großer Sorge.
(Februar 2017)
Anlässlich der Beratung des Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch das Bundeskabinett fordern 20 Verbände und Organisationen, dass im Rahmen des Gesetzesvorhabens das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt wird.
(Februar 2017)
Das BMFSFJ arbeitet derzeit an einer Reform des Kinder- und Jugendhilferechts. Den vorläufigen Arbeitsentwürfen ist zu entnehmen, dass u.a. eine neue Hilfeform mit geringerer pädagogischer Betreuungsintensität sowie der Vorrang von Infrastrukturangeboten vor individualisierten Einzelfallhilfen vorgesehen sind. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Hilfe für junge Volljährige für Geflüchtete in der Praxis eine erhebliche Einschränkung erfährt. In der Praxis droht hieraus ein System von Einbahn- und Umleitungsstraßen zu entstehen, das geflüchteten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen den Weg zu individuellen und bedarfsgerechten Leistungen erheblich erschwert sowie von bestimmten Leistungen faktisch ausschließt. Der Bundesfachverband hat die geplanten Änderungen in einem Positionspapier analysiert und relevante Materialien auf einer Themenseite zusammengefasst.
(September 2016)
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen