Seit Beginn des Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine findet eine große Fluchtbewegung vor allem in die Nachbarstatten statt. In Deutschland wurden über 1 Mio. Ukrainer*innen und Ukrainer im AZR registriert, die tatsächliche Zahl der sich hier aufhaltenden Geflüchteten aus der Ukraine dürfte darüber liegen. Erstmalig wurde der §24 AufenthG angewandt, der eine europäische Richtlinie umsetzt, die 2001 in Reaktion auf den Jugoslawienkrieg verabschiedet worden ist und bislang keine Anwendung gefunden hatte. Die Erforderlichkeit einer solchen Sonderregelung ist von politischer Seite vor allem darin begründet, eine Überlastung der europäischen Asylsysteme zu verhindern und die Ankommenden gleichmäßiger zu verteilen, sowie in der Erwartung, dass sich an den östlichen Grenzen der EU ein hoher Migrationsdruck aufbauen werde und damit die EU direkt betroffen sei. Infolgedessen profitieren ukrainische Geflüchtete von einer Reihe Besserstellungen im Vergleich zu anderen Geflüchtetengruppen.
Meldungen
Psychosoziale Versorgung

Junge geflüchtete Menschen sind zahlreichen belastenden Faktoren ausgesetzt, die sich negativ auf ihre Psyche auswirken können. Dabei sind es nicht nur traumatische Erlebnisse vor oder während der Flucht, die belastend wirken, sondern auch diejenigen, die nach der Einreise wirken: Aufenthaltsrechtliche Unsicherheit, rassistische Diskriminierung, Trennung von der Familie – um nur einige zu nennen – stellen große Probleme in der Lebenswirklichkeit der jungen Menschen dar. Eine bedarfsorientierte jugendhilferechtliche Betreuung und Versorgung hingegen kann im engen Austausch mit niedergelassenen Therapeut*innen, den örtlichen Psychosozialen Zentren, Selbstorganisationen und weiteren Akteuren ein wichtiger Schutzfaktor für die mentale Gesundheit sein und Belastungsfaktoren entgegenwirken. Diese Themenseite beleuchtet die Herausforderungen bei der psychosozialen Versorgung junger Geflüchteter, weist Lösungsansätze aus und liefert praktische Hinweise, um die psychosoziale Versorgung junger geflüchteter Menschen zu verbessern.

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Primat der Jugendhilfe

Aktuell ist zu beobachten, dass unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten der kinderrechtlich geschützte diskriminierungsfreie Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe verwehrt wird. Junge geflüchtete Menschen landen vielerorts in unzureichenden Ankunftsstrukturen, verbringen Monate ohne rechtliche Vertretung oder Perspektive im Wartezustand. Abhilfe wird politisch in einer Verstetigung  Standard-ferner Unterbringung und Versorgung gesucht. Grundsätze, für die der BumF e.V. seit seiner Gründung eintritt, werden damit in Frage gestellt. Deshalb soll an dieser Stelle einerseits die dramatische Situation dargestellt und zugleich dargelegt werden, warum Kinderrechte nicht relativierbar sind.

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Jugendhilfe
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SGBVIII Reform
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Hintergrund
Einreise und Aufenthalt

Auf der Seite des Informationsverbund Asyl&Migration  finden sich laufend aktualisierte Informationen zum Aufenthaltsrecht für Menschen aus der Ukraine.

Informationen zum Aufenthaltsrecht Ukraine

Aus Niedersachsen gibt es eine Zusammenfassung zur Aufenthaltsverfestigung für Ukrainer*innen und Drittstaatsangehörige aus der Ukraine:

hier in der Langfassung und hier als Kurzfassung

 

 

Begleitet oder unbegleitet?

Viele Kinder und Jugendliche aus der Ukraine reisen gemeinsam mit Bezugspersonen ein, die nicht ihre Eltern sind. Oder die Eltern reisen im Verlauf der Zeit  wieder aus und lassen ihre Kinder hier bei jemandem in Deutschland. Wenn es Bekannte oder Verwandte gibt, die sich um diese Kinder kümmern können und wollen, dann muss eine Sorgerechtsvollmacht gemacht werden (eine Vorlage dazu hier). Die Bevollmächtigten müssen sich dann damit  zwingend beim Jugendamt des Wohnortes  melden!

Das Jugendamt überprüft die Sorgerechtsvollmacht, d.h. es überzeugt sich davon, dass sie tatsächlich von den Eltern erteilt worden ist und kann die Vollmacht dann bestätigen. Nur wenn es einen regelmäßigen Kontakt zu den Eltern gibt, kann die Sorge wirksam übertragen werden, wenn dieser nicht vorhanden ist, muss über das Familiengericht ein Vormund bestellt werden.

Wenn die Sorgerechtsvollmacht nicht gültig ist, dann gilt der junge Mensch als unbegleitet und muss durch das Jugendamt in Obhut genommen werden(zur Inobhutnahme siehe hier). Bei der Entscheidung zur bundesweiten Verteilung ist jedoch der Beziehung zu den jeweiligen Personen Rechnung zu tragen.

 

Pflegeverhältnis

Wer ein fremdes Kind in seiner Familie mehr als 8 Wochen aufnimmt, benötigt eine Pflegeerlaubnis nach §44 SGBVIII. Erlaubnisfrei ist die Pflege durch Verwandte bis zum 3. Grad.

Pflegefamilien für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Die Pflege muss durch die Personensorgeberechtigten als Leistung beim Jugendamt  beantragt werden (also in der Regel durch die Eltern in der Ukraine). Dann kann auch Pflegegeld bezogen werden.

Unterstützung durch die Jugendhilfe

Aus der Ukraine geflohene Kinder und Jugendliche und ihre Familien haben Anspruch auf alle Leistungen der Kinder und Jugendhilfe. Dies umfasst sowohl die Hilfen zur Erziehung, als auch Beratung, Jugendsozialarbeit und frühe Hilfen.

Das SGBVIII ist diskriminierungsfrei und steht allen – unabhängig vom Aufenthaltstitel – mit seinem gesamten Leistungskatalog offen.

Auch den Pflegeeltern stehen die Leistungen des SGBVIII offen, hier ist vor allem die Erziehungs- und Familienberatung zu nennen.

Weitere Informationen siehe auf unserer Themenseite Jugendhilfe.

Wenn es Probleme bei der Durchsetzung von Jugendhilfeansprüche gibt, kann bei der Ombudsstelle Jugendhilfe Unterstützung gesucht werden:

Ombudsstellen

 

Praktisches
Statistik

Geflüchtete aus der Ukraine in Berlin und Brandenburg
Ergebnisse einer Online-Umfrage über die Arbeitssituation und Lebensbedingungen, Stand Februar 2023

zur Studie

Aufenthalt
Gesundheit

hilfreiche Internetseite um über Körper, Gesundheit und Sexualität zu sprechen (in verschiedenen Sprachen) Zanzu

Infos zur Corona Impfung auf Ukrainisch Materialien auf Ukrainisch – infektionsschutz.de

 

Material

Flyer für ukrainische Kinder und Jugendliche online!
Ласкаво просимо до Німеччини – Інформація для неповнолітніх біженців з України

Der Flyer gibt eine erste Orientierung für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine.
Für die Bestellung des Ukrainischen Flyers hier
Für die Bestellung der deutschen Printversion unten.

Eine Version zum eigenständigen Ausdruck ist über diesen Link abrufbar

deutsch:
Flyer Ukraine 2022 DE Selbstausdruck (es können 2 Seiten auf einer gedruckt werden).

ukrainisch//Українська мова:
Ласкаво просимо до Німеччини – Інформація для неповнолітніх біженців з України

Der Download des Online-Flyers (ukrainisch-deutsch) ist hier möglich:

Für Geflüchtete aus der Ukraine wurde erstmals die europäische Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (EU-Richtlinie 2001/55/EG) angewendet. Die Geflüchteten ohne ukrainische Staatsangehörigkeit (sogenannte Drittstaatsangehörige) erhalten diesen vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz nur unter bestimmten Bedingungen.

Zur Annäherung an das Thema führt die gemeinsam mit dem Münchner Flüchtlingsrat erstellte Orientierungshilfe in die Grundlagen des § 24 Aufenthaltsgesetz und alternative Aufenthaltsmöglichkeiten ein.

(August 2022, 7 Seiten)

Infoblatt Drittstaatsangehörige

Die Entscheidung der EU, erstmals die sogenannte Massenzustromsrichtlinie anzuwenden hat auf die Situation geflüchteter Menschen aus der Ukraine direkte Auswirkungen und bringt eine Reihe von Besserstellungen mit sich, von der Geflüchtete aus anderen Teilen der Welt nicht profitieren. Was bedeutet das für die Praxis in der Arbeit mit den Geflüchteten und vor allem mit Jugendlichen?

Rechtliche Neuerungen Juli 2022

Gemeinsam mit anderen Organisationen haben wir eine Broschüre für Eltern und Begleitpersonen von Kindern aus der Ukraine herausgegeben. Darin finden sich Hinweise zu Rechten und Leistungen.

 

Together with other organizations, we have published a brochure for parents and accompanying persons of children from Ukraine. It contains information about rights and benefits.

Інформація для батьків та осіб, які супроводжують дітей та підлітків з України (Ukrainisch)

 

Im Rahmen des Projektes „Beratung und Qualifizierung für Begleiter*innen minderjähriger und junger Ukrainer*innen sowie Drittstaatsangehöriger aus der Ukraine“ ist eine Broschüre in jeweils deutscher und ukrainischer Sprache zu den Themen Schule und Recht auf Bildung enstanden, die sich an junge Menschen und ihrer Unterstützer*innen richtet. Die Broschüre klärt auf über grundlegende Fragen und bietet einen Überblick zu weiteren Infomaterialien und Unterstützungsangeboten.

Das Projekt „Beratung und Qualifizierung für Begleiter*innen minderjähriger und junger Ukrainer*innen sowie Drittstaatsangehöriger aus der Ukraine“ wurde gefördert durch die UNO-Flüchtlingshilfe.

Die Broschüren stehen hier zum Download bereit und sind ab sofort auch bestellbar.

Dezember 2022

Im Rahmen des Projektes „Beratung und Qualifizierung für Begleiter*innen minderjähriger und junger Ukrainer*innen sowie Drittstaatsangehöriger aus der Ukraine“ ist eine Broschüre in jeweils deutscher und ukrainischer Sprache zu den Themen Arbeit, Ausbildung  und Studium enstanden, die sich an junge Menschen und ihrer Unterstützer*innen richtet. Die Broschüre klärt auf über grundlegende Fragen und bietet einen Überblick zu weiteren Infomaterialien und Unterstützungsangeboten.

Das Projekt „Beratung und Qualifizierung für Begleiter*innen minderjähriger und junger Ukrainer*innen sowie Drittstaatsangehöriger aus der Ukraine“ wurde gefördert durch die UNO-Flüchtlingshilfe.

Die Broschüren stehen hier zum Download bereit und sind ab sofort auch bestellbar.

(Dezember 2022)