Asylverfahren

Im Asylverfahren wird entschieden, ob ein Minderjähriger Schutz und daraus ein Aufenthaltsrecht erhält. Die Anhörung zu den Fluchtgründen und ist das zentrale Moment: Hier muss eine genaue und ausführliche Schilderung erfolgen - geordnet und frei von Widersprüchen. Minderjährige, Vormünder und Beistände sollten sich darauf vorbereiten: Sonst droht eine Ablehnung trotz Gefährdungen im Herkunftsland. Bei einer Ablehnung kann vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden, es gelten jedoch kurze Klagefristen.

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Abschiebung

Unbegleitete Minderjährige sind in der Regel vor einer Abschiebung geschützt. Rückführungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn Familienmitglieder oder eine geeignete Aufnahmeeinrichtung im Herkunftsland überprüfbar zugesichert haben, dass sie den jungen Menschen in Empfang nehmen, unterbringen und für ihn sorgen können. Mit 18 Jahren ändert sich die Situation grundlegend. Ist der Asylantrag abgelehnt oder gar nicht erst gestellt worden, muss also schon vorab gehandelt werden: Bildung und Integration eröffnen ebenso Wege zur Aufenthaltssicherung wie das Asylverfahren.

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Bildung & Arbeit

Die Bildungs-Biographien vieler geflüchteter junger Menschen sind durch Flucht, Verfolgung und Krieg unterbrochen worden. Ihren Bildungsweg fortsetzen zu können, ist daher einer ihrer wichtigsten Wünsche. Doch es bestehen immer noch Hürden und Diskriminierungen, etwa während der Zeit der Erstaufnahme, beim Zugang zur Berufsausbildung und der Bildungsförderung. Trotzdem gibt es Chancen und Wege.

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