12.05.2022
Aufruf zur Demonstrationen in Würzburg und Berlin anlässlich der Innenminister*innenkonferenz

Gemeinsam mit Partnerorganisationen veröffentlicht der BumF e.V. einen Aufruf zur Demonstration am Donnerstag, den 02.06.2022, um 16:30 Uhr, anlässlich der diesjährigen Innenminister*innenkonferenz (IMK) in Würzburg. Ebenfalls veröffentlicht der BumF gemeinsam mit Partnerorganisationen einen Aufruf zur Kundgebung anlässlich der Vorkonferenz der IMK am 17.05. in Berlin. Mit beiden Aufrufen stellen sich die unterzeichnenden Organisationen an die Seite aller Menschen, die bedroht sind – egal ob sie aus der Ukraine oder aus anderen Krisenregionen der Welt vor Krieg, Not und Verfolgung fliehen. Es wird klar gestellt: Es darf keine Geflüchteten erster und zweiter Klasse geben. Von den Innenminister*innen, die in Würzburg tagen, wird daher gefordert, die Menschen aus Afghanistan und anderen Ländern nicht zu vergessen.

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22.02.2022
BumF und JoG veröffentlichen Stellungnahme zum Koalitionsvertrag - "Bleiberecht statt Abschiebung?!"

Der Koalitionsvertrag formuliert wichtige Änderungen u.a. hinsichtlich der sogenannten Bleiberechtsregelungen. Im Verweis auf das ausführliche Empfehlungspapier von Bündnispartner*innen und unter Rückbezug auf ihr gemeinsames Forderungspapier von November 2021 formulieren BumF e.V. und Jugendliche ohne Grenzen (JoG) eine Einschätzung über einige der angekündigten Änderungen sowie Forderungen und Umsetzungsempfehlungen.

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20.04.2021
bleiberechtstattabschiebung.de: Neues Netzwerk für Bleiberecht

Das neue Netzwerk "Bleiberecht statt Abschiebung" setzt sich für eine massive Ausweitung der bestehenden Bleiberechtsregelungen ein. Auf der Webseite bleiberechtstattabschiebung.de informiert es über die Situation von geduldeten und von Abschiebung bedrohten Menschen in Deutschland sowie bestehenden Bleiberechtsregelungen.

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19.04.2021
Online-Umfrage 2020 zur Situation junger Geflüchteter: Auswertung und Ergebnisse

Der Bundesfachverband umF veröffentlicht die diesjährige Online-Umfrage 2020 zur Situation junger Geflüchteter: Auswertung und Ergebnisse.

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19.11.2020
Der KOK hat ein neues Papier zu Menschenhandel im Asylkontext veröffentlicht

Der KOK - Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. hat ein Policy Paper zur Problematik Menschenhandel im Asylkontext veröffentlicht. Dies ist auch für unbegleitete Minderjährige immer wieder ein Thema, denn auch dort werden Opfer von Menschenhandel häufig nicht identifiziert, sondern bei der Einschätzung der Schutzbedürftigkeit allein auf die Minderjährigkeit abgestellt. Dies führt in der Praxis dazu, dass die Minderjährigkeit angezweifelt wird, wenn Einreisepapiere mit einem anderem Geburtsdatum auftauchen. Anstatt dies als ein mögliches Indiz für Menschenhandel anzunehmen, wird stattdessen die Minderjährigkeit in Frage gestellt. Dazu führt der KOK aus: "In der Praxis ist die Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung selbst unter günstigen Umständen kompliziert. Den schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel fehlt oftmals ein Verständnis des Phänomens Menschenhandel und das Wissen hinsichtlich der Unterstützungsmöglichkeiten und Rechtsansprüche, die ihnen zustehen. So wissen sie zwar meist sehr genau, dass ihnen Gewalt und Unrecht widerfahren ist. Dass dies jedoch strafrechtlich relevant ist und sie Opferschutzrechte in Anspruch nehmen können, ist so gut wie nie bekannt. Ganz im Gegenteil: diese Personen haben meist Angst, selbst strafrechtlich verfolgt zu werden, beispielsweise aufgrund einer nicht regulären Einreise, nicht vorhandener gültiger Ausweispapiere oder auch wenn sie neben einer unfreiwilligen Prostitutionstätigkeit gezwungen wurden, unter Strafe stehende Handlungen, wie Ladendiebstähle oder Urkundenfälschung, zu begehen. (Fußnote: Oftmals reisen minderjährige Betroffene von Menschenhandel mit Nationalpässen ein, die von den Täter*innen organisiert wurden und nach denen sie die Volljährigkeit erreicht haben.)" Neben der Erläuterung zu mögliche Gründe gibt es Handlungsempfehlungen, um die Identifizierung Betroffener von Menschenhandel und Ausbeutung im Kontext von Flucht und Asyl zu verbessern.

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19.11.2020
Ausstellung eines Reiseausweises für eritreische Staatsangehörige mit subsidiären Schutz

Am 20.05.2020 hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem Verfahren entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Abgabe einer Reueerklärung gegenüber dem Staat Eritrea unzumutbar sein kann. Die Entscheidung ist dabei nicht nur aufgrund der ausführlichen gerichtlichen Einschätzung dazu relevant. Sondern auch, weil sich umfassend mit der bestehenden Rechtsprechung zu Unzumutbarkeit und Eritrea auseinandergesetzt wird und die aktuelle Rechtsdiskussion in Gänze dargestellt und erläutert wird. So kann eine Zumutbarkeit der Passbeschaffung bei der Botschaft des Staates Eritrea ausnahmsweise nicht bestehen, wenn die abzugebende sogenannte „Reueerklärung“, die vom Staat Eritrea gefordert wird, nicht dem „inneren Willen“ des*der Betroffenen entspricht – also kein „Ausreisewille" abgebildet wird. Eine dennoch erzwungene Abgabe würde den*die Betroffene*n in ihrer*seiner allgemeinen Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG verletzten. (siehe VG Hannover S. 11 + 12) Das Gericht hat sich aber auch mit den anderen möglichen Gründen für eine fehlende Unzumutbarkeit für eritreische subsidiär Schutzberechtigte auseinandergesetzt. Zwar hat das Gericht in dem aktuellen Verfahren nicht darüber entschieden, aber es wurden andere mögliche Gründe aufgezeigt, bei denen im Einzelfall nachgewiesen werden könnte, dass eine Passbeschaffung unzumutbar sein kann, wenn: • Es belegt wird, dass es sich bei der Höhe und der Art der Erhebung - der sogenannten „Diasporasteuer“ - um eine willkürliche Maßnahme handelt, bezogen auf den*die Betroffene*n (siehe VG Hannover S.8) • Die*der Betroffene selber aufgrund physischer und/oder psychischer Angstzustände…etc. nicht in der Lage ist, sich dem Staat zu nähern, der ihn staatlich verfolgt. Denn: Die staatliche Verfolgung ist bei der Zumutbarkeit ein „zu berücksichtigender Gesichtspunkt“. (siehe VG Hannover S. 7)

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27.10.2020
Neuerungen beim Familiennachzug

Bereits erteilte Visa zum Familiennachzug, die aufgrund der aktuellen Reisebeschränkungen nicht in Anspruch genommen werden konnten, können durch eine sogenannte Neuvisierung neu ausgestellt werden. Die Frist für die Beantragung der Neuvisierungen wurde nun bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Nach Informationen verschiedener Botschaften gilt die Regelung für alle sogenannten D-Visa (also auch für den Eltern- und Geschwisternachzug).

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27.10.2020
Übersicht über die einzelnen Formen der Duldung

Mittlerweile gibt es 10 verschiedene Formen der Duldung, eine aktuelle Arbeitshilfe der GGUA gibt einen Überblick über die verschiedenen Duldungsgründe und ihre Folgewirkungen auf Ausbildungszugang, Aufenthaltsverfestigung und Zugang zu Sprachförderung.

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15.10.2020
Besser zusammenarbeiten – sozialarbeiterische und anwaltliche Tätigkeit

Wann sollten Fachkräfte aus Jugendhilfe und Beratung eine anwaltliche Vertretung hinzuziehen? Was brauchen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte damit die Zusammenarbeit erfolgreich ist? Welche Erwartungen an Unterstützer*innen bestehen? Eine DRK-Broschüre beantwortet diese und weitere Fragen zu der Schnittstelle Sozialberatung und anwaltlichen Vertretung.

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12.10.2020
Online-Seminar am 22.10.: Hiergeblieben!? – Aufenthaltsgefährdung und Abschiebung bei Minderjährige

Was kann getan werden, wenn Minderjährigen die Abschiebung droht? Am 22.10. beantwortet der Rechtsanwalt Dr. Stephan Hocks diese und weitere Fragen in dem BumF-Onlineseminar.

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