Im Rahmen einer Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschef*innen der Länder am 10. Mai 2023 wurden im Kontext der „Gemeinsamen Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern“ mehrere Beschlüsse gefasst, die als „Unterstützung der Kommu- nen, gesteuerter Zugang, beschleunigte Verfahren, verbesserte Rückführung“ (vgl. S.1) zusammengefasst werden.
Was heißt das im Konkreten?
- Beschleunigung der Abschiebeverfahren und Änderung des Asylrechts
- Verlagerung des Asylwerbeverfahrens an die EU-Außengrenzen
- Verstärkte Überwachung und kein Recht auf Privatsphäre
- Die Folgen für Mädchen, junge Frauen und TIN-Jugendlichen auf der Flucht (und auch für Jungen* und junge Männer*) zeichnen sich dramatisch aus.
Zur ganzen Stellungnahme.