Die Tagungen des Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht sind zentrale Orte der Debatte über die Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen. Jährlich finden neben unseren Frühjahrs- und Herbsttagungen, Grundlagenschulungen sowie Vertiefungsseminare statt. Organisationsmitglieder erhalten für alle Mitarbeitenden exklusive Angebote und Vergünstigungen – gleiches gilt für Einzelmitglieder des BuMF. Die Anmeldung für sämtliche Veranstaltungen ist nicht über die Geschäftststelle möglich, sondern ausschließlich online über dieses Anmeldeportal.

Die Kosten für die Veranstaltung variieren. Die abweichenden Kosten sind darauf zurückzuführen, dass manche Veranstaltungen im Rahmen geförderter Projekte stattfinden und andere durch den Verein finanziert werden. Im Rahmen unserer Möglichkeiten bieten wir Solitickets für Ehrenamtliche an. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie dazu fragen haben unter info@b-umf.de.

Wintertagung 2026
09.12.2026-11.12.2026
Evangelische Tagungsstätte Hofgeismar

Für eine selbstbestimmte Zukunft: Handlungsspielräume Sozialer Arbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen nach der GEAS-Reform Die BuMF-Jahrestagung widmet sich der Frage, wie Fachkräfte junge Geflüchtete auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben unterstützen können, auch unter zunehmend schwierigen rechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen aktueller asyl- und migrationspolitischer Entwicklungen auf die Lebensrealitäten geflüchteter Kinder und Jugendlicher sowie die Handlungsspielräume, die Fachkräfte in Jugendhilfe, Beratung und Bildung haben, um Teilhabe, Rechte und Zukunftsperspektiven zu stärken. Fachvorträge und Workshops greifen Themen wie rassismuskritische Soziale Arbeit, Empowerment, Inklusion, den Übergang von Schule in Ausbildung, die Begleitung im Asylverfahren sowie die Folgen des GEAS für die Praxis auf. Darüber hinaus bietet die Tagung vielfältige Möglichkeiten zum Austausch, zur Vernetzung und zur gemeinsamen Reflexion darüber, wie junge Geflüchtete trotz wachsender Hürden auf ihrem Weg in eine selbstbestimmte Zukunft begleitet werden können. TAGUNGSBEITRAG Der Tagungsbeitrag beträgt für Mitglieder 200,- und für Nicht-Mitglieder 300,-€. (Eine Einzelmitgliedschaft beim BuMF gibt es beispielsweise schon ab 6 Euro im Monat oder 72 Euro im Jahr). Es gibt ein begrenztes Kontingent an Teil-Soliticktes für junge Menschen und Ehrenamtliche bzw. kleine Initiativen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die info@b-umf.de. Die Plätze können erst kurzfristig vergeben werden. Falls in Ihrer gewünschten Kategorie, kein Ticket verfügbar sein sollte, schreiben Sie bitte eine E-Mail an info@b-umf.de mit ihrem Ticketwunsch. Bei Fragen zu Übernachtungen, Programm oder Tagungshaus können Sie ebenfalls an die info@b-umf.de schreiben. ÜBERNACHTUNGEN Übernachtungen sind im Veranstaltungspreis inbegriffen. PROGRAMM Das Programm kann hier als PDF heruntergeladen werden. Mittwoch, 09.12.2026 12.30 Anreise und Anmeldung mit Stehkaffee 14.00-14.30 Begrüßung und Eröffnung der Tagung, Grußwort des Vorstands 14.30-16.00 Vortrag: Wie kann Soziale Arbeit strukturelle Handlungsspielräume für Fachkräfte in der Arbeit mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen erweitern?.(Prof. Dr. Nivedita Prasad) 16.00-16.30 Kaffeepause 16.30-17.15 Vortrag: Aktuelle Entwicklungen rund um junge Geflüchtete (BuMF) 17.15-18.30 Speed-Dating 18.30 Abendessen 19.30 Offener Austausch im Weinkeller   Donnerstag, 10.12.2026 9.00-12.30 Workshop-Phase 1 Rassismuskritischer Umgang mit Straffälligkeit (N.N.) Inklusive Jugendhilfe: Geflüchtete Kinder mit Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe (N.N.) Übergang von Schule zur Ausbildung gestalten (N.N.) Asylverfahren nach GEAS: Von Antragsstellung bis zur Klage Klagebegründung vorbereiten und begleiten (Jonathan Leuschner) 12.30- 14.00 Pause 14.00-17.30 Workshop-Phase 2 Inklusive Jugendhilfe: Geflüchtete Kinder mit Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe (N.N.) Übergang von Schule zur Ausbildung gestalten (N.N.) Empowerment fördern - Fachlichkeit rassismuskritisch reflektieren (N.N.) Asylverfahren nach GEAS: Von Antragsstellung bis zur Klage Klagebegründung vorbereiten und begleiten (Jonathan Leuschner) Vormundschaft 18.00 Abendessen  19.30 Filmvorführung mit kurzem Gespräch, danach Ausklang im Weinkeller   Freitag, 11.12.2026 9.00-10.30 Vortrag: GEAS und Jugendhilfe - Auswirkungen auf die Praxis 10.30-11.00 Pause 11.00-12.00 Bundeslandspezifischer Austausch zur GEAS-Umsetzung 12.00-12.30 Abschluss 12.30 Lunchpakete & Abreise     Die Tagung wird im Rahmen des von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, der Beauftragten für Antirassismus geförderten Projektes „Handlungssicher - Vernetzung und Qualifizierung für die Arbeit mit jungen geflüchteten Menschen“ durchgeführt.

GEAS und unbegleitete minderjährige Geflüchtete
29.07.2026, 10:00-13:30
Online Seminar

Die GEAS-Anpassungsgesetze sind zum 12.6.2026 in Kraft getreten und passen die deutsche Rechtslage an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an. Was ändert sich damit für unbegleitete minderjährig Geflüchtete? Einführung und grundsätzliche Einordnung der GEAS-Gesetzgebung Primat der Kinder- und Jugendhilfe im Screeningverfahren Alterseinschätzung Rechtliche Vertretung Veränderungen Asylantragsstellung und -verfahren Referent*innen: Irmela Wiesinger (Landeskoordination Hessen), Helen Sundermeyer und Lennart Scholz (BuMF)   Buchungshinweis Wir haben ab und zu Probleme mit dem Buchungstool, es werden in seltenen Fällen keine Bestätigungsmail versendet. Ihre Buchung war i.d.R. trotzdem erfolgreich. Bitte melden Sie sich nicht mehrfach für die Veranstaltung an, wenn Sie zeitnah keine Bestätigungsmail erhalten, sondern wenden Sie sich an info@b-umf.de . Wenn Sie mehrere Personen bei einer Buchung anmelden, erhält nur die anmeldende Person eine Bestätigungsmail, die anderen Personen sind trotzdem verbindlich angemeldet. Hinweis: Es gibt ein begrenztes Kontingent an Soli-Ticktes vor allem für Aktivist*innen aus selbstorganisierten Strukturen und für Ehrenamtliche, u.a. bei Bedarf, schreiben Sie gerne an die Emailadresse veranstaltung@b-umf.de (bitte mit Angabe von Veranstaltungstitel und Datum).

Online-Seminar: Traumasensibilität in der Begegnung mit jungen Menschen mit Fluchterfahrung
06.07.2026, 9:00-13:00
Online Seminar

+++Ersatztermin für die Veranstaltung am 08.06.2026+++ Junge Menschen mit Fluchterfahrung haben belastende oder traumatische Erfahrungen gemacht – auf der Flucht, im Herkunftsland und auch nach der Ankunft. Fachkräfte, die mit diesen jungen Menschen arbeiten, begegnen ihren Geschichten tagtäglich – in Gesprächen, im Verhalten oder manchmal im Schweigen. Doch wie kann man in solchen Situationen sensibel, unterstützend und zugleich professionell handeln? Das Online-Seminar vermittelt die Grundlagen einer traumasensiblen Haltung und bietet Orientierung für den Alltag in Schule, Jugendhilfe, Sozialarbeit oder Ehrenamt. Gemeinsam gehen wir folgenden Fragen nach: Was ist ein Trauma? Wir beleuchten, was genau ein Trauma bedeutet, wie es entsteht und warum belastende Erfahrungen unterschiedlich wirken können – je nach Alter, Lebensumständen und Unterstützungssystemen. Was sind Traumafolgestörungen – und wie zeigen sie sich? Teilnehmende lernen, welche psychischen und körperlichen Reaktionen auf Traumata hinweisen können, etwa Rückzug, Übererregung, Misstrauen oder starke Stimmungsschwankungen. Ziel ist, Verhaltensweisen besser zu verstehen, anstatt sie vorschnell zu bewerten. Woran erkenne ich, dass mein Gegenüber unter Traumafolgen leidet? Wir besprechen typische Signale und Reaktionsmuster – ohne Diagnosen stellen zu müssen. Dabei geht es darum, achtsam wahrzunehmen und angemessen zu reagieren, ohne zu überfordern. Empfehlungen für traumasensibles und machtkritisches Handeln Das Seminar zeigt, wie Erfahrungen von Rassismus, Ausschluss oder struktureller Ungleichheit traumatische Belastungen verstärken können – und wie eine machtkritische Haltung dazu beiträgt, junge Menschen wirklich zu stärken. Anhand konkreter Beispiele lernen die Teilnehmenden, wie sie Sicherheit, Vertrauen und Verlässlichkeit im Kontakt schaffen können – auch in herausfordernden Situationen. Selbstfürsorge für Fachkräfte Wer mit belasteten Menschen arbeitet, braucht auch einen achtsamen Umgang mit den eigenen Grenzen. Zugleich bedeutet die Arbeit im Kontext von Flucht und Migration oft, mit einem nicht funktionierenden oder widersprüchlichen System konfrontiert zu sein – und mit politischen Rahmenbedingungen, die von Rassismus und Ausgrenzung geprägt sind. Das Seminar lädt dazu ein, auch diese strukturellen Belastungen zu reflektieren und Wege zu finden, wie Fachkräfte sich selbst schützen, solidarisch handeln und Kraftquellen im Berufsalltag bewahren können. Referent*: Leo Teigler, M.Sc. Psychologie, M.A. Migrationswissenschaften, Systemischer Therapeut*, Psychotherapeut* in Ausbildung (Systemische Therapie). Leo Teigler war 10 Jahre im Dachverband der psychosozialen Zentren für Geflüchtete und Folterüberlebende (BAfF) tätig, seit 2023 in der Fachstelle für queer refugees der Schwulenberatung Berlin. Technische Voraussetzungen: Für unsere Online-Veranstaltungen nutzen wir den Anbieter Zoom. Den Zugangslink erhalten Sie spätestens einen Tag vor der Veranstaltung. Bei technischen Problemen können wir nur im Vorfeld der Veranstaltung unterstützen. Bitte führen Sie vorab einen Techniktest durch, indem Sie hier klicken und den Anweisungen folgen. Details finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen. Buchungshinweis Wir haben ab und zu Probleme mit dem Buchungstool, es werden in seltenen Fällen keine Bestätigungsmails versendet. Ihre Buchung war i.d.R. trotzdem erfolgreich. Bitte melden Sie sich nicht mehrfach für die Veranstaltung an, wenn Sie zeitnah keine Bestätigungsmail erhalten, wenden sich an info@b-umf.de. Wenn Sie mehrere Personen bei einer Buchung anmelden, erhält nur die anmeldende Person eine Bestätigungsmail, die anderen Personen sind trotzdem verbindlich angemeldet.

Passbeschaffung und Identitätsklärung (Wiederholung)
03.07.2026, 10:00-12:00
Online Seminar

Die Grundlagenschulung für Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit jungen Geflüchteten arbeiten, vermittelt praxisnah jugendhilferechtliche und asyl- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen, Informationen zu Vormundschaft und ihrer Rolle im Asylsystem sowie zur Begleitung und Übergangsgestaltung von und mit jungen volljährigen Geflüchteten.

GEAS und unbegleitete minderjährige Geflüchtete
15.06.2026, 10:00-13:30
Online Seminar

Die GEAS-Anpassungsgesetze treten zum 12.6.2026 in Kraft und passen die deutsche Rechtslage an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an. Was ändert sich damit für unbegleitete minderjährig Geflüchtete? Einführung und grundsätzliche Einordnung der GEAS-Gesetzgebung Primat der Kinder- und Jugendhilfe im Screeningverfahren Alterseinschätzung Rechtliche Vertretung Veränderungen Asylantragsstellung und -verfahren Referent*innen: Irmela Wiesinger (Landeskoordination Hessen), Helen Sundermeyer und Lennart Scholz (BuMF)   Buchungshinweis Wir haben ab und zu Probleme mit dem Buchungstool, es werden in seltenen Fällen keine Bestätigungsmail versendet. Ihre Buchung war i.d.R. trotzdem erfolgreich. Bitte melden Sie sich nicht mehrfach für die Veranstaltung an, wenn Sie zeitnah keine Bestätigungsmail erhalten, sondern wenden Sie sich an info@b-umf.de . Wenn Sie mehrere Personen bei einer Buchung anmelden, erhält nur die anmeldende Person eine Bestätigungsmail, die anderen Personen sind trotzdem verbindlich angemeldet. Hinweis: Es gibt ein begrenztes Kontingent an Soli-Ticktes vor allem für Aktivist*innen aus selbstorganisierten Strukturen und für Ehrenamtliche, u.a. bei Bedarf, schreiben Sie gerne an die Emailadresse veranstaltung@b-umf.de (bitte mit Angabe von Veranstaltungstitel und Datum).

Passbeschaffung und Identitätsklärung
22.05.2026, 10:00-12:00
Online Seminar

Die Grundlagenschulung für Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit jungen Geflüchteten arbeiten, vermittelt praxisnah jugendhilferechtliche und asyl- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen, Informationen zu Vormundschaft und ihrer Rolle im Asylsystem sowie zur Begleitung und Übergangsgestaltung von und mit jungen volljährigen Geflüchteten.

Grundlagenschulung für die Arbeit mit (un)begleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen April 2026
20.04.2026, 9:30-13:00
Online Seminar

Die Grundlagenschulung für Fachkräfte und Ehrenamtliche, die mit jungen Geflüchteten arbeiten, vermittelt praxisnah jugendhilferechtliche und asyl- und aufenthaltsrechtliche Grundlagen, Informationen zu Vormundschaft und ihrer Rolle im Asylsystem sowie zur Begleitung und Übergangsgestaltung von und mit jungen volljährigen Geflüchteten.

Zweiter Online-Austausch für Jugendämter zum Thema Alterseinschätzung und GEAS
15.04.2026, 11:00-12:30
Online Seminar

Aufgrund der hohen Nachfrage nach der Online-Austauschveranstaltung für Jugendämter zum Thema Alterseinschätzung und GEAS wiederholen wir die Veranstaltung. Diese Veranstaltung richtet sich explizit an Mitarbeitende der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter, Ministerien, Landesjugendämter). Die Alterseinschätzung unbegleiteter junger Menschen gem. § 42f SGBVIII ist eine Regelaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Die vorrangige Methode der qualifizierten Inaugenscheinnahme ist gesetzlich verankert und dient der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine (vorläufige) Inobhutnahme vorliegen. Auch im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bleibt diese Zuständigkeit bestehen. Die vorläufige Inobhutnahme muss – wie bisher – unmittelbar nach der Einreise erfolgen und parallel zum neuen Screening-Verfahren durchgeführt werden. Ungeachtet dessen ist davon auszugehen, dass Altersangaben künftig häufiger als bisher durch das BAMF angezweifelt und erneut geprüft werden. Grundlage hierfür ist Artikel 25 der Asylverfahrensverordnung. Damit würden Alterseinschätzungen parallel zu bereits durchgeführten Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen. Vor diesem Hintergrund lädt der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht zu einer Austauschveranstaltung ein, die sich exklusiv an Jugendämter, Landesjugendämter und zuständige Ministerien richtet. Ziel der Veranstaltung ist es, frühzeitig über absehbare Veränderungen zu informieren, fachliche Positionen der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken und Möglichkeiten einer abgestimmten Zusammenarbeit zu diskutieren. Geplante Inhalte: Vorstellung der geplanten Veränderungen im Kontext von GEAS (Stand der Kenntnisse) Fachlicher Austausch zur Rolle der Alterseinschätzung durch die Jugendämter: Welche Auswirkungen haben zusätzliche Alterseinschätzungen durch das BAMF auf die Arbeit der Jugendämter? Wie können Jugendämter ihre fachliche Expertise in der Alterseinschätzung künftig wirksam positionieren? Wie könnte aus Sicht der Jugendämter ein sachgerechtes und koordiniertes Zusammenwirken mit dem BAMF gestaltet werden? Diese Veranstaltung richtet sich explizit an Mitarbeitende der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter, Ministerien, Landesjugendämter).

Gestern noch Kind, heute abgelehnt – Rechtliche Strategien an der Schwelle zur Volljährigkeit
23.03.2026, 12:00-13:00
Online Seminar

Online Veranstaltung mit Rechtsanwältin Victoria Lies: Gestern noch Kind, heute abgelehnt – Rechtliche Strategien an der Schwelle zur Volljährigkeit. Was tun bei einer Ablehnung als "offensichtlich unbegründet"?

Online-Austausch für Jugendämter zum Thema Alterseinschätzung und GEAS
23.03.2026, 10:00-11:30
Online Seminar

Aufgrund der hohen Nachfrage nach der Online-Austauschveranstaltung für Jugendämter zum Thema Alterseinschätzung und GEAS wiederholen wir die Veranstaltung. Zur Wiederholungsveranstaltung.  Diese Veranstaltung richtet sich explizit an Mitarbeitende der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter, Ministerien, Landesjugendämter). Die Alterseinschätzung unbegleiteter junger Menschen gem. § 42f SGBVIII ist eine Regelaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Die vorrangige Methode der qualifizierten Inaugenscheinnahme ist gesetzlich verankert und dient der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine (vorläufige) Inobhutnahme vorliegen. Auch im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bleibt diese Zuständigkeit bestehen. Die vorläufige Inobhutnahme muss – wie bisher – unmittelbar nach der Einreise erfolgen und parallel zum neuen Screening-Verfahren durchgeführt werden. Ungeachtet dessen ist davon auszugehen, dass Altersangaben künftig häufiger als bisher durch das BAMF angezweifelt und erneut geprüft werden. Grundlage hierfür ist Artikel 25 der Asylverfahrensverordnung. Damit würden Alterseinschätzungen parallel zu bereits durchgeführten Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen. Vor diesem Hintergrund lädt der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht zu einer Austauschveranstaltung ein, die sich exklusiv an Jugendämter, Landesjugendämter und zuständige Ministerien richtet. Ziel der Veranstaltung ist es, frühzeitig über absehbare Veränderungen zu informieren, fachliche Positionen der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken und Möglichkeiten einer abgestimmten Zusammenarbeit zu diskutieren. Geplante Inhalte: Vorstellung der geplanten Veränderungen im Kontext von GEAS (Stand der Kenntnisse) Fachlicher Austausch zur Rolle der Alterseinschätzung durch die Jugendämter: Welche Auswirkungen haben zusätzliche Alterseinschätzungen durch das BAMF auf die Arbeit der Jugendämter? Wie können Jugendämter ihre fachliche Expertise in der Alterseinschätzung künftig wirksam positionieren? Wie könnte aus Sicht der Jugendämter ein sachgerechtes und koordiniertes Zusammenwirken mit dem BAMF gestaltet werden? Diese Veranstaltung richtet sich explizit an Mitarbeitende der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter, Ministerien, Landesjugendämter).