16.01.2018
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Die Organisation Terre des Femmes – Menschenrechte für die Frau hat Informationen zum "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen" zusammengestellt. Das Gesetz ist im Sommer 2017 in Kraft getreten und regelt u.a. das Mindestheiratsalter von 18 Jahren, sowie Voraussetzungen unter denen Eheschließungen von Minderjährigen in Deutschland unwirksam werden bzw. aufgehoben werden können. Das Gesetz hat auch klargestellt, dass verheiratete Minderjährige, die ohne sorgeberechtigte Eltern einreisen als unbegleitete Minderjährige gelten und durch das Jugendamt in Obhut zu nehmen sind.

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16.01.2018
Sondierungsergebnis: Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind Leidtragende der Beschlüsse

Union und SPD haben sich im Rahmen der Sondierungsgespräche auf Änderungen in der Flüchtlingspolitik geeinigt. Der Bundesfachverband umF begrüßt, dass Verbesserungen beim Bleiberecht geplant sind. Besorgniserregend sind jedoch die Einigungen zum Familiennachzug, zu den Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER-Einrichtungen) sowie den sicheren Herkunftsstaaten. Geflüchtete Kinder und Jugendliche drohen damit zu den Leidtragenden der Beschlüsse zu werden. Der Bundesfachverband umF warnt insbesondere vor einem Systembruch im Kinderschutz.

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20.12.2017
Elternnachzug: Verwaltungsgericht verpflichtet Deutschland zur Visumserteilung

Das Verwaltungsgericht Berlin hat erstmals die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, einer syrischen Familie ein Visum zum Familiennachzug zu ihrem 16-jährigen Sohn zu erteilen, der in Deutschland den subsidiären Schutz erhalten hatte (VG Berlin, Urteil vom 7. November 2017, VG 36 K 92.17 V). Das Verfahren wurde durch den Rechtshilfefonds des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. und von der Organisation JUMEN e.V. - Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland unterstützt.

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17.12.2017
FAQ zum Gewaltschutz für geflüchtete Frauen

Die Frauenhauskoordinierung e.V. hat zusammen mit dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) ausführliche FAQ rund um das Thema Gewaltschutz für geflüchtete Frauen erstellt: Ein Nachschlagewerk für alle Menschen, die von Gewalt betroffene geflüchtete Frauen und Mädchen unterstützen.

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14.12.2017
Frohes neues… Nichts: Perspektiven für junge Flüchtlinge schaffen statt gefährden – Jetzt verantwortlich handeln!

In einem Appell wendet sich der Bundesfachverband umF gemeinsam mit 19 Verbänden und Organisationen aus der Jugend- und Flüchtlingshilfe, darunter die Jugendinitiativen Careleaver e.V. und Jugendliche ohne Grenzen (JoG), an Politik und Verwaltung, um unbegleitete Minderjährige auf dem Weg in die Volljährigkeit nicht alleine zu lassen. Systembedingt werden zum Jahreswechsel jugendliche Geflüchtete regelmäßig volljährig (gemacht). Werden sie dann sich selbst überlassen, drohen Destabilisierung, Schul- und Ausbildungsabbrüche und im schlimmsten Fall die Obdachlosigkeit. Die Weichen für gute Übergänge und funktionierende Anschlussversorgung müssen daher jetzt von Politik und den zuständigen Trägern gestellt werden.

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13.12.2017
Fachverbände lehnen Unionsvorschläge zur „Altersfeststellung“ ab: Eine präzise Feststellung des Alters ist medizinisch nicht möglich

Verschiedene Unionspolitiker/innen fordern die „medizinische Altersfeststellung" bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen gesetzlich vorzuschreiben. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, das Deutsche Kinderhilfswerk und die IPPNW lehnen diese Vorschläge als Symbolpolitik und gefährliche Stimmungsmache ab.

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12.12.2017
European Asylum System – GEAS Stellungnahme auf Englisch

The Member States of the European Union are currently negotiating a reform of the Common European Asylum System (CEAS). Fundamental changes in the existing regulations and directives may be expected. The Federal Association for Unaccompanied Refugee Minors warns that the actual proposals will reverse the standard of protection for minors achieved in the EU in the last few years and largely undermine the case law of the Court of Justice of the European Union (CJEU). Minors and their families will bear the brunt of the current disagreement among the EU states on refugee questions. At the same time, their basic right to asylum and their right to a life with dignity will be put at risk. English version of the BumF Comments from September 2017.

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Vormundschaft

Vormünder und Vormundinnen nehmen eine zentrale Rolle bei der Begleitung und rechtlichen Vertretung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter ein. Sie tragen die Personen und Vermögenssorge, vertreten die Minderjährigen gegenüber Behörden, im Asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, sorgen für die gesundheitliche Versorgung und sind verantwortlich für Bildungswege und vertreten ihn/sie rechtlich. Gleichzeitig findet der Alltag der jungen Menschen vor allem in den Jugendhilfeeinrichtungen statt – dort, wo Betreuungspersonen präsent sind, Krisen auffangen, Entwicklungsprozesse begleiten und oftmals als erste Ansprechpersonen wirken. Gute Vormundschaft entsteht deshalb im Zusammenspiel: wenn Vormund*in und Betreuende sich abstimmen, Rollen klären, Informationen teilen und Entscheidungen gemeinsam vorbereiten.

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vorläufige Inobhutnahme und Verteilung

Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern nach Deutschland fliehen, müssen vom Jugendamt vorläufig in Obhut (§42a SGB VIII) genommen werden. Hier wird zunächst geklärt, welches Jugendamt für die anschließende Inobhutnahme zuständig ist. Entscheidend hierfür sind eine bundesweite Verteilquote sowie Belange des Kindeswohls. Im Rahmen der anschließenden Inobhutnahme wird die Anordnung der Vormundschaft veranlasst und gemeinsam mit dem jungen Menschen ermittelt, welche pädagogische Unterstützung benötigt wird und wo die Unterbringung erfolgen soll.

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Pflegefamilien

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden meist in Wohngruppen untergebracht. Sie können aber auch im Rahmen der sog. Vollzeitpflege untergebracht werden. Pflegepersonen in diesem Sinne sind Personen, denen das Jugendamt hierzu eine Genehmigung erteilt hat. Dabei kann es sich auch um Verwandte der Jugendlichen handeln. Diese brauchen in der Regel keine gesonderte Genehmigung und haben, ebenso wie andere Pflegefamilien, Anspruch auf Unterstützung durch das Jugendamt. Im Einzelfall entscheidet das Jugendamt unter Beteiligung des Minderjährigen darüber, ob die Unterbringung in einer Familie geeignet ist.

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