Asylverfahren

Im Asylverfahren wird entschieden, ob ein Minderjähriger Schutz und daraus ein Aufenthaltsrecht erhält. Die Anhörung zu den Fluchtgründen und ist das zentrale Moment: Hier muss eine genaue und ausführliche Schilderung erfolgen - geordnet und frei von Widersprüchen. Minderjährige, Vormünder und Beistände sollten sich darauf vorbereiten: Sonst droht eine Ablehnung trotz Gefährdungen im Herkunftsland. Bei einer Ablehnung kann vor dem Verwaltungsgericht geklagt werden, es gelten jedoch kurze Klagefristen.

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Abschiebung

Unbegleitete Minderjährige sind in der Regel vor einer Abschiebung geschützt. Rückführungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn Familienmitglieder oder eine geeignete Aufnahmeeinrichtung im Herkunftsland überprüfbar zugesichert haben, dass sie den jungen Menschen in Empfang nehmen, unterbringen und für ihn sorgen können. Mit 18 Jahren ändert sich die Situation grundlegend. Ist der Asylantrag abgelehnt oder gar nicht erst gestellt worden, muss also schon vorab gehandelt werden: Bildung und Integration eröffnen ebenso Wege zur Aufenthaltssicherung wie das Asylverfahren.

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29.11.2017
Das Kindeswohl in der ausländerrechtlichen Praxis – eine Arbeitshilfe

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind eine besondere Zielgruppe der kommunalen Ausländerbehörden. Sie fliehen ohne ihre Eltern und sind daher besonders schutzbedürftig. Der Beachtung des Kindeswohls kommt daher in allen sie betreffenden Verfahren eine besondere Bedeutung zu. Während im Jugendhilfe- und Familienrecht Verfahren zur Berücksichtigung des Kindeswohls existieren, fehlen diese zumeist in den aufenthaltsrechtlichen Vorschriften und somit für die Ausländerbehörden. Daher wurde vom Bundesfachverband umF eine Arbeitshilfe erarbeitet, um Ausländerbehörden dabei zu verhelfen, ihre Arbeit mit umF zu verbessern und ein grundlegendes Verständnis für die Aufgabenbereiche der Jugendhilfe zu entwickeln. Hierdurch soll eine Zusammenarbeit in Richtung einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung gefördert werden, die sowohl zweckmäßig als auch arbeits- und zeitsparend ist.

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29.11.2017
Dokumentation der BumF Herbsttagung 2017

Am 9.-11. Oktober 2017 fand in Berlin die jährliche Herbsttagung des Bundesfachverband umF statt. Die Präsentationen der unterschiedlichen Vorträge und Workshops sind nun auf unserer Website veröffentlicht.

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28.11.2017
Zwei-Klassen-Jugendhilfe für junge Flüchtlinge in Bayern geplant: Ausführungsgesetz soll zeitnah beschlossen werden

Zeitnah könnte in Bayern das „Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes" beschlossen werden. Morgen, am 29. November 2017, soll im Landtag darüber abgestimmt werden. Das Gesetz erschwert die bedarfsgerechte Unterstützung von jungen Volljährigen und eröffnet die Möglichkeit einer standarisierten Niedrigbetreuung von jungen Geflüchteten. Der Bundesfachverband umF fordert das Gesetzesvorhaben zu stoppen: Statt kurzfristig Kosten zu sparen, müssen langfristige Perspektiven geschaffen werden.

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20.11.2017
Arbeitshilfe: Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende

Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe zur Bleiberechtsregelung für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) veröffentlicht. Die Arbeitshilfe richtet sich insbesondere an Berater/innen, die langjährig geduldete Menschen betreuen bzw. beraten. Sie wurde praxisorientiert gestaltet und enthält zahlreiche konkrete Tipps für die Beratungspraxis.

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16.11.2017
Auswertung zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Aufnahmeeinrichtungen

Im Rahmen der Sondierungsverhandlungen fordert die Union, Asylsuchende bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens, bei einer Ablehnung bis zur Abschiebung in Aufnahmeeinrichtungen (sog. Entscheidungs- und Rückführungszentren) unterzubringen und nicht mehr auf die Kommunen zu verteilen – begleitete Kinder und Jugendliche eingeschlossen. Eine aktuelle Auswertung einer BumF Online-Umfrage unter Mitarbeitenden in Erstaufnahmeeinrichtungen zeigt, dass Kinder in diesen Einrichtungen besonders stark leiden. Es fehlt an Privatsphäre, kindgerechter Versorgung, Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen.

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09.11.2017
Kinder und Jugendliche brauchen ihre Familien

Familien können nicht immer die Flucht gemeinsam antreten oder auf dem Fluchtweg zusammenbleiben. So kommen häufig geflüchtete Kinder und Jugendliche auf der Suche nach Schutz in Deutschland an, die von ihren Familien getrennt wurden. Um wieder ein normales Leben führen zu können, ist es von großer Bedeutung, dass sie so bald wie möglich wieder mit ihrer Familie zusammen sein können. Familienangehörige nach Deutschland nachzuholen gestaltet sich jedoch zunehmend schwieriger. In einem gemeinsamen Hintergrundpapier des Bundesfachverbands umF und UNICEF werden die aktuellen politischen und strukturellen Hindernisse analysiert, die den Familiennachzug einschränken. Zudem stellt das Papier konkrete politische Forderungen im Interesse des Wohlergehens der Kinder und Jugendlichen auf, um bestehende Hindernisse aus dem Weg zu räumen und das Recht auf Familie zu realisieren.

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01.11.2017
Koalitionsverhandlungen: BumF fordert Schutz und Teilhabe von minderjährigen Flüchtlingen

Ein wichtiger Prüfstein der Koalitionsverhandlungen muss die Umsetzung und Wahrung der Kinderrechte sein. Der Bundesfachverband umF hat sich daher mit Positionspapieren zum Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie zum Kinder- und Jugendhilferecht an die Verhandlungsparteien gewandt. Zu unseren zentralen Forderungen gehören der gesicherte Zugang zu Schule und Ausbildung, der Eltern- und Geschwisternachzug zu Minderjährigen, die Harmonisierung von Ausländerrecht und Kinder- und Jugendhilferecht, die überzeugte Ausrichtung des Jugendhilferechts am Kindeswohl, der Schutz vor Abschiebungen aus Schulen und Jugendhilfe sowie die realistische Ausgestaltung des Bleiberechts bei Integrationserfolg. Noch immer haben zahlreiche Kinder keinen Zugang zu sozialen Rechten, wie Bildung und Gesundheit. Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien nach Deutschland einreisen, sind in Aufnahmeeinrichtungen zum Teil erheblichen Gefährdungen ausgesetzt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Integrationsverhindernde Praktiken und Gesetzesverschärfungen müssen schnellstmöglich rückgängig gemacht werden, damit die Teilhabe von jungen Menschen möglich ist.

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