10.01.2019
Erfolg zu Jahresbeginn: Kindeswohl bricht Fristerfordernis im Dublinverfahren

In einem vom VG Münster behandelten Fall lehnte das BAMF den Antrag eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings in Griechenland auf Familienzusammenführung mit seinem in Deutschland lebenden Bruder zunächst ab, da Fristen verstrichen waren. Das VG Münster entschied nun zugunsten des Minderjährigen. Dies hat auch für andere Verfahren Bedeutung, da klargestellt wurde: Das Kindeswohl steht über dem Fristerfordernis im Dublinverfahren.

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27.06.2018
Verfolgte Menschen brauchen Schutz – auch in Europa

Gemeinsam mit einem großen Bündnis fordern wir von der Bundesregierung, Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa zu übernehmen. Statt dem Schutz der Grenze, muss die deutsche und europäische Asylpolitik in erster Linie dem Schutz der Menschen dienen. Daher wurde vor dem EU-Gipfel zur Asylpolitik die "Berliner Erklärung zum Flüchtlingsschutz" veröffentlicht.

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27.04.2018
Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung

Wenn Familienangehörige nicht gemeinsam fliehen und über unterschiedliche EU-Mitgliedstaaten verstreut sind, kann die Familienzusammenführung im Rahmen des Dublin-Verfahrens hergestellt werden. Die aktuelle Handreichung der Diakonie "Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung nach Deutschland. Anspruch – Verfahren – Praxistipps" richtet sich mit detaillierten Informationen an alle, die in der Beratung und Begleitung von Flüchtlingen tätig sind.

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26.01.2018
Beratungen zur EU-Asylreform: Verbände und Organisationen warnen vor Aushöhlung des individuellen Asylrechts

Anlässlich der Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems warnt der Bundesfachverband umF zusammen mit Wohlfahrtverbänden, Juristen- und Flüchtlingsorganisationen vor einer Aushöhlung des individuellen Asylrechts in Europa: Der Flüchtlingsschutz darf nicht in die ohnehin schon überbelasteten Krisen‐ und Transitstaaten ausgelagert werden. Minderjährigenschutzstandards müssen uneingeschränkt gelten. Zu den UnterzeichnerInnen gehören: PRO ASYL, Amnesty International, Caritas, Der Paritätische Gesamtverband, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie Deutschland, Neue Richtervereinigung, Republikanischer AnwältInnenverein, Rechtsberaterkonferenz, Jesuiten-Flüchtlingsdienst und die bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychologischen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer.

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12.12.2017
European Asylum System – GEAS Stellungnahme auf Englisch

The Member States of the European Union are currently negotiating a reform of the Common European Asylum System (CEAS). Fundamental changes in the existing regulations and directives may be expected. The Federal Association for Unaccompanied Refugee Minors warns that the actual proposals will reverse the standard of protection for minors achieved in the EU in the last few years and largely undermine the case law of the Court of Justice of the European Union (CJEU). Minors and their families will bear the brunt of the current disagreement among the EU states on refugee questions. At the same time, their basic right to asylum and their right to a life with dignity will be put at risk. English version of the BumF Comments from September 2017.

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29.11.2017
Dokumentation der BumF Herbsttagung 2017

Am 9.-11. Oktober 2017 fand in Berlin die jährliche Herbsttagung des Bundesfachverband umF statt. Die Präsentationen der unterschiedlichen Vorträge und Workshops sind nun auf unserer Website veröffentlicht.

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01.11.2017
Koalitionsverhandlungen: BumF fordert Schutz und Teilhabe von minderjährigen Flüchtlingen

Ein wichtiger Prüfstein der Koalitionsverhandlungen muss die Umsetzung und Wahrung der Kinderrechte sein. Der Bundesfachverband umF hat sich daher mit Positionspapieren zum Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie zum Kinder- und Jugendhilferecht an die Verhandlungsparteien gewandt. Zu unseren zentralen Forderungen gehören der gesicherte Zugang zu Schule und Ausbildung, der Eltern- und Geschwisternachzug zu Minderjährigen, die Harmonisierung von Ausländerrecht und Kinder- und Jugendhilferecht, die überzeugte Ausrichtung des Jugendhilferechts am Kindeswohl, der Schutz vor Abschiebungen aus Schulen und Jugendhilfe sowie die realistische Ausgestaltung des Bleiberechts bei Integrationserfolg. Noch immer haben zahlreiche Kinder keinen Zugang zu sozialen Rechten, wie Bildung und Gesundheit. Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien nach Deutschland einreisen, sind in Aufnahmeeinrichtungen zum Teil erheblichen Gefährdungen ausgesetzt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Integrationsverhindernde Praktiken und Gesetzesverschärfungen müssen schnellstmöglich rückgängig gemacht werden, damit die Teilhabe von jungen Menschen möglich ist.

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21.09.2017
Stellungnahme zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Die Mitgliedstaaten der EU verhandeln aktuell über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Nach Einschätzung des Bundesfachverband umF e.V. sind grundlegende Änderungen zu erwarten, die sich bedeutend auf die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) und geflüchteten Familien auswirken. Besonders gravierend an den aktuellen Reformvorschlägen ist, dass diese den in den letzten Jahren erreichten Minderjährigenschutzstandard in der EU rückgängig machen und die am Kindeswohl orientierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs weitgehend aufheben würden.

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11.02.2016
Verschwundene Flüchtlingskinder: Was Deutschland und Europa tun müssen

Laut Europol sind europaweit schätzungsweise 10.000 unbegleitete Minderjährige in den letzten 18-24 Monaten verschwunden. In Deutschland sind aktuell laut Bundeskriminalamt insgesamt 4.718 minderjährige Flüchtlinge als vermisst gemeldet. Viele von ihnen machen sich in Europa und Deutschland selbst auf den Weg, da legale Weiterreisemöglichkeiten zu Verwandten und Bezugspersonen fehlen. Deutschland und Europa müssen dringend dafür sorgen, dass Minderjährige nach ihrer Einreise zügig identifiziert und dabei unterstützt werden, legal zu ihren Angehörigen und Bezugspersonen weiterzureisen.

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21.12.2015
Minderjährigenschutz ist stärker als Dublin

Im November 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht über die Klage eines eh. unbegleiteten Minderjährigen entschieden, der zuvor in Belgien einen Asylantrag gestellt hatte und für den die Rückschiebung auf Grundlage der zum Zeitpunkt geltenden Dublin II Verordnung angeordnet wurde. Die Klage war erfolgreich. In Kürze werden hier die relevanten Punkte in Bezug auf Dublin und umF aufgelistet.

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