01.11.2017
Koalitionsverhandlungen: BumF fordert Schutz und Teilhabe von minderjährigen Flüchtlingen

Ein wichtiger Prüfstein der Koalitionsverhandlungen muss die Umsetzung und Wahrung der Kinderrechte sein. Der Bundesfachverband umF hat sich daher mit Positionspapieren zum Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie zum Kinder- und Jugendhilferecht an die Verhandlungsparteien gewandt. Zu unseren zentralen Forderungen gehören der gesicherte Zugang zu Schule und Ausbildung, der Eltern- und Geschwisternachzug zu Minderjährigen, die Harmonisierung von Ausländerrecht und Kinder- und Jugendhilferecht, die überzeugte Ausrichtung des Jugendhilferechts am Kindeswohl, der Schutz vor Abschiebungen aus Schulen und Jugendhilfe sowie die realistische Ausgestaltung des Bleiberechts bei Integrationserfolg. Noch immer haben zahlreiche Kinder keinen Zugang zu sozialen Rechten, wie Bildung und Gesundheit. Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien nach Deutschland einreisen, sind in Aufnahmeeinrichtungen zum Teil erheblichen Gefährdungen ausgesetzt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Integrationsverhindernde Praktiken und Gesetzesverschärfungen müssen schnellstmöglich rückgängig gemacht werden, damit die Teilhabe von jungen Menschen möglich ist.

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21.09.2017
Stellungnahme zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Die Mitgliedstaaten der EU verhandeln aktuell über eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Nach Einschätzung des Bundesfachverband umF e.V. sind grundlegende Änderungen zu erwarten, die sich bedeutend auf die Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) und geflüchteten Familien auswirken. Besonders gravierend an den aktuellen Reformvorschlägen ist, dass diese den in den letzten Jahren erreichten Minderjährigenschutzstandard in der EU rückgängig machen und die am Kindeswohl orientierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs weitgehend aufheben würden.

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11.02.2016
Verschwundene Flüchtlingskinder: Was Deutschland und Europa tun müssen

Laut Europol sind europaweit schätzungsweise 10.000 unbegleitete Minderjährige in den letzten 18-24 Monaten verschwunden. In Deutschland sind aktuell laut Bundeskriminalamt insgesamt 4.718 minderjährige Flüchtlinge als vermisst gemeldet. Viele von ihnen machen sich in Europa und Deutschland selbst auf den Weg, da legale Weiterreisemöglichkeiten zu Verwandten und Bezugspersonen fehlen. Deutschland und Europa müssen dringend dafür sorgen, dass Minderjährige nach ihrer Einreise zügig identifiziert und dabei unterstützt werden, legal zu ihren Angehörigen und Bezugspersonen weiterzureisen.

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21.12.2015
Minderjährigenschutz ist stärker als Dublin

Im November 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht über die Klage eines eh. unbegleiteten Minderjährigen entschieden, der zuvor in Belgien einen Asylantrag gestellt hatte und für den die Rückschiebung auf Grundlage der zum Zeitpunkt geltenden Dublin II Verordnung angeordnet wurde. Die Klage war erfolgreich. In Kürze werden hier die relevanten Punkte in Bezug auf Dublin und umF aufgelistet.

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23.11.2015
BVerwG: Keine Dublin-Abschiebungen von umF

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16.11.2015 (BVerwG 1 C 4.15) bekräftig, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vor Dublin-Überstellung geschützt sind - auch wenn der Minderjährige nach Abschluss eines Asylverfahrens erneut in einem anderen Mitgliedstaat Asyl beantragt. umF sind damit weitgehend vor Abschiebungen in andere EU-Staaten geschützt, der Minderjährigenschutz hat Vorrang. Der Bundesfachverband umF begrüßt die Entscheidung: Flüchtlingskinder dürfen durch ständiges Hin- und Herschieben in Europa nicht zusätzlich belastet werden.

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19.11.2015
Über 45.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Der Bundesfachverband umF schätzt, dass in diesem Jahr bereits über 30.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind und damit schon mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2014. Damit dürften sich mehr als 45.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland befinden, von denen die meisten einen Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe haben. Hinzu kommen weitere 6.500 junge Volljährige, die gegenwärtig Leistungen der Jugendhilfe erhalten.

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