05.07.2016
Anhörung im Asylverfahren bei umF: Arbeitshilfe für Vormünder und Begleitpersonen

Die persönliche Anhörung zu den Fluchtgründen ist der zentrale Moment im Asylverfahren. Hier muss eine genaue und ausführliche Schilderung erfolgen - und zwar nach Möglichkeit geordnet und frei von Widersprüchen. Minderjährige, Vormünder und Beistände sollten sich darauf vorbereitet. Bei der Vorbereitung hilft diese aktuelle Arbeitshilfe.

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20.10.2015
Handlungsfähigkeit im Asylverfahren schon in Kraft

Durch das vorzeitige Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, sind Minderjährige im Asylverfahren nicht mehr handlungsfähig. Seit dem 24. Oktober 2015 muss auch für 16- und 17-jährige Minderjährige ein rechtlicher Vertreter gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge handeln. Eine eigene Asylantragstellung durch die Minderjährigen ist nicht mehr möglich. Die Handlungsfähigkeit von 16- und 17jährigen gegenüber der Ausländerbehörde besteht noch bis zum 1.11.2015. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, auch ab dem 1.11. während der vorläufigen Inobhutnahme, beim Familiengericht die vorläufige Bestellung eines Vormunds oder Pflegers zu beantragen. Dann kann auch ein Asylantrag gestellt werden.

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30.08.2015
EU-Verfahrensrichtlinie: Übergangsregelungen für umF

Da Deutschland die EU-Verfahrensrichtlinie noch nicht umgesetzt hat, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen „Leitfaden zur unmittelbaren Anwendung“ herausgegeben. Dort wurden für den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verbindliche Übergangsregelungen geschaffen.

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