22.02.2017
Geplantes Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht muss das Wohl der betroffenen Kinder berücksichtigen

Anlässlich der Beratung des Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch das Bundeskabinett fordern 21 Verbände und Organisationen, dass im Rahmen des Gesetzesvorhabens das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt wird. Die Organisationen warnen davor Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen sowie vor einer Pflicht zur Asylantragsstellung bei unbegleiteten Minderjährigen ohne sachgerechte Einzelfallprüfung.

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14.02.2017
Gesetzentwurf zur schnelleren Abschiebung: BumF warnt vor Dauerkasernierung und Desintegration von Flüchtlingskindern

Am 9. Februar 2017, haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Großteil der Ministerpräsidenten der Länder auf einen 15-Punkte-Plan zur „schnelleren Abschiebung" verständigt - am 15. Februar lag bereits ein Gesetzentwurf vor. Der Bundesfachverband umF (BumF) sieht unter anderem die Pläne zur Ausweitung der Pflicht in (Erst-)Aufnahmeeinrichtungen zu verbleiben, die Nichtbeachtung des Kindeswohlvorrang sowie die Gefahr einer pauschalen Pflicht zur Asylantragsstellung bei umF mit großer Sorge.

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01.02.2017
Die neue Willkommensbroschüre ist da!

In Zusammenarbeit mit Jugendliche ohne Grenzen hat der Bundesfachverband umF die vielfach nachgefragte Willkommensbroschüre neu aufgelegt. Jugendliche aus ganz Deutschland haben daran mitgearbeitet. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte habe ich? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre in jugendgerechter Sprache.

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05.07.2016
Anhörung im Asylverfahren bei umF: Arbeitshilfe für Vormünder und Begleitpersonen

Die persönliche Anhörung zu den Fluchtgründen ist der zentrale Moment im Asylverfahren. Hier muss eine genaue und ausführliche Schilderung erfolgen - und zwar nach Möglichkeit geordnet und frei von Widersprüchen. Minderjährige, Vormünder und Beistände sollten sich darauf vorbereitet. Bei der Vorbereitung hilft diese aktuelle Arbeitshilfe.

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20.10.2015
Handlungsfähigkeit im Asylverfahren schon in Kraft

Durch das vorzeitige Inkrafttreten des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, sind Minderjährige im Asylverfahren nicht mehr handlungsfähig. Seit dem 24. Oktober 2015 muss auch für 16- und 17-jährige Minderjährige ein rechtlicher Vertreter gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge handeln. Eine eigene Asylantragstellung durch die Minderjährigen ist nicht mehr möglich. Die Handlungsfähigkeit von 16- und 17jährigen gegenüber der Ausländerbehörde besteht noch bis zum 1.11.2015. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, auch ab dem 1.11. während der vorläufigen Inobhutnahme, beim Familiengericht die vorläufige Bestellung eines Vormunds oder Pflegers zu beantragen. Dann kann auch ein Asylantrag gestellt werden.

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30.08.2015
EU-Verfahrensrichtlinie: Übergangsregelungen für umF

Da Deutschland die EU-Verfahrensrichtlinie noch nicht umgesetzt hat, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen „Leitfaden zur unmittelbaren Anwendung“ herausgegeben. Dort wurden für den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verbindliche Übergangsregelungen geschaffen.

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