02.08.2016
Die Aufnahmesituation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland

Um die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes zur vorläufigen Inobhutnahme und Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erfassen, hat der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eine bundesweite Online-Umfrage durchgeführt, an der 1.400 Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe teilgenommen haben. Abgefragt wurden u.a. Informationen und Einschätzungen zur Situation der Minderjährigen im Verteilverfahren sowie während der vorläufigen Inobhutnahme (vorl. IO) nach § 42a SGB VIII, der regulären Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII (IO) und in den Anschlussmaßnahmen nach §§27 ff SGB VIII. Neben der Erhebung von quantitativen Merkmalen wurden auch qualitative Einschätzungen abgefragt. Die Ergebnisse liegen jetzt vor und zeichnen ein Bild von der teilweise hoch defizitären Aufnahmestruktur für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland.

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26.04.2016
Erfolge in der pädagogischen Arbeit mit umF

Im Rahmen des Forschungsprojekts des Bundesverbands katholischer Einrichtungen (BVkE) in Kooperation mit dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) werden zum ersten Mal wissenschaftlich abgesicherte Aussagen zur Effektivität pädagogischer Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gewonnen. Ein zentrales Ergebnis der Evaluation steht bereits fest: "Junge volljährige Flüchtlinge profitieren in besonderem Maße von den angebotenen Hilfen und sind somit auf einem sehr guten Weg, die Kompetenzen und Fertigkeiten zu erwerben, die für eine nachhaltige Integration förderlich sind."

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11.04.2016
Verschwundene Flüchtlingskinder: BumF zu Ursachen und notwendigen Maßnahmen

5.835 geflüchtete Kinder- und Jugendliche sind im Jahr 2015 dauerhaft als vermisst gemeldet worden. Der Bundesfachverband umF geht davon aus, dass ein Großteil von ihnen sich selbstständig auf den Weg gemacht hat, um zu Angehörigen und Bezugspersonen zu gelangen oder weil sie sich in anderen Städten bessere Aufnahmebedingungen erhofft werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Teil der Minderjährigen Opfer von Menschenhandel wird.

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08.03.2016
Verteilung von umF

Zum Stichtag 29.02.2016 befanden sich rund 69.000 unbegleitete minderjährige und junge voljährige Flüchtlinge in Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Das geht aus den Zahlen hervor, die werktäglich bei den Jugendämtern erhoben werden. Nicht ersichtlich ist die Zahl der Minderjährigen, die keine Leistungen der Jugendhilfe erhalten, etwa weil sie in Notunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften oder bei Verwandten untergebracht werden. Update: Die Zahlen wurden um den Stand vom 01.04.2016 ergänzt.

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11.02.2016
Verschwundene Flüchtlingskinder: Was Deutschland und Europa tun müssen

Laut Europol sind europaweit schätzungsweise 10.000 unbegleitete Minderjährige in den letzten 18-24 Monaten verschwunden. In Deutschland sind aktuell laut Bundeskriminalamt insgesamt 4.718 minderjährige Flüchtlinge als vermisst gemeldet. Viele von ihnen machen sich in Europa und Deutschland selbst auf den Weg, da legale Weiterreisemöglichkeiten zu Verwandten und Bezugspersonen fehlen. Deutschland und Europa müssen dringend dafür sorgen, dass Minderjährige nach ihrer Einreise zügig identifiziert und dabei unterstützt werden, legal zu ihren Angehörigen und Bezugspersonen weiterzureisen.

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29.01.2016
Aktuelle Zahlen zu umF: Bestand, Verteilung und Elternnachzug

Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) in Deutschland ist Ende Januar auf über 60.000 gewachsen. Am stärksten hat die Zahl der umF in NRW zugenommen. Während der Nachzug von Eltern zu umF oft als Massenphänomen dargestellt, zeigen aktuelle Zahlen das faktisch kaum Eltern nach Deutschland kommen.

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24.11.2015
Alle von den Eltern vorgeschickt? Fakten zum Elternnachzug bei umF

Die große Koalition diskutiert derzeit, ob der Nachzug von Eltern zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) eingeschränkt werden soll. Öffentlich wird der Elternnachzug als Massenphänomen dargestellt. Dies entbehrt jeglicher Grundlage. Im Gegenteil: Der Familiennachzug von Eltern zu ihren Kindern wird schon jetzt restriktiv ausgelegt. Mitte 2015 gab es in Deutschland nur 504 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Familienzusammenführung zu umF nach § 36 Abs. 1 AufenthG besaßen.

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