Es ist 5 nach 12: Rechtsverletzungen bei unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Unbegleitete Minderjährige haben die gleichen Rechte wie alle anderen Kinder und Jugendlichen und sind zwingend im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe unterzubringen. Während gerade sie als vulnerable Gruppe auf den umfangreichen Leistungskatalog des SGB VIII angewiesen sind, sind derzeit akute Einschränkungen ihrer Rechte zu beobachten. Das Kindeswohl ist für sie nicht mehr gewährleistet.

Im Folgenden werden die unterschiedlichen Rechtsverletzungen in Kürze dargestellt. Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge fordert gemeinsam neun weiteren Organisationen die Bundesregierung, die Bundesländer und die Kommunen dazu auf, dafür zu sorgen, dass diese und weitere Rechtsverletzungen geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Zukunft unterbunden werden

Das Forderungspapier kann uns soll gerne verbreitet und auch zur eigenen Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.

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