06.04.2017
Datenaustauschverbesserungsgesetz auf Bundesebene umstritten

Der Entwurf des Bundesinnenministeriums zum Datenaustauschverbesserungsgesetz ist auf Bundesebene umstritten. Aus einer Antwort der Bundesregierung (siehe Plenarprotokoll) geht hervor, dass die Willensbildung hierzu noch nicht abgeschlossen ist. Der BumF hatte den Entwurf in einer Stellungnahme scharf kritisiert, da der Vorschlag vorsieht, dass das Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger nicht länger durch die Jugendämter, sondern durch die Bundespolizei oder in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene erfolgt.

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20.03.2017
Versteckte Neuregelungen zu unbegleiteten Minderjährigen: Schutzlos im Erwachsenensystem?

Das Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz wird zeitnah im Kabinett beraten. Entgegen dem Namen, verbergen sich dahinter umfassende Änderungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die eine faktische Abschaffung des Vorrangs der Jugendhilfe und einen Umbau der Ankunftssituation bedeuten. Das Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger würde nicht länger durch die Jugendämter, sondern durch die Bundespolizei oder in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene erfolgen. Hierdurch drohen unbegleiteten Minderjährigen, deren Alter falsch eingeschätzt wurde, dauerhaft im Unterbringungs- und Versorgungssystems für Erwachsene zu verbleiben. Der BumF e.V. hat zudem Gesetzentwurf kritisch Stellung genommen.

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01.03.2017
Arbeitshilfe zur Beantragung der Kostenübernahmen von Therapien

Wie können Therapien für geflüchtete Kinder und Jugendliche beantragt werden? Der BumF hat zusammen mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) eine Arbeitshilfe dazu erstellt. Mit Tipps und Hinweisen zu Kostenübernahme, Antragsverfahren und rechtlichen Grundlagen.

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01.02.2017
Die neue Willkommensbroschüre ist da!

In Zusammenarbeit mit Jugendliche ohne Grenzen hat der Bundesfachverband umF die vielfach nachgefragte Willkommensbroschüre neu aufgelegt. Jugendliche aus ganz Deutschland haben daran mitgearbeitet. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte habe ich? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in der Broschüre in jugendgerechter Sprache.

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02.08.2016
Mehr Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Aber Unklarheit über deren Versorgungssituation

Die Zahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland ist 2015 gegenüber dem Vorjahr (11.642) deutlich auf 42.309 gestiegen. Da es sich bei der Kinder- und Jugendhilfestatistik um eine Leistungs- und nicht um eine Personenstatistik handelt, lässt die Zahl jedoch nur bedingt Rückschlüsse auf die tatsächlich im Jahr 2015 nach Deutschland eingereisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF). Aufgrund von Mehrfachregistrierung, mehrfachen Inobhutnahmen derselben Person sowie nachträglicher Feststellung von Volljährigkeit, dürfte die faktische Zahl der Neueinreisen deutlich unter den Inobhutnahmezahlen liegen.

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02.08.2016
Die Aufnahmesituation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland

Um die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes zur vorläufigen Inobhutnahme und Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu erfassen, hat der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eine bundesweite Online-Umfrage durchgeführt, an der 1.400 Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe teilgenommen haben. Abgefragt wurden u.a. Informationen und Einschätzungen zur Situation der Minderjährigen im Verteilverfahren sowie während der vorläufigen Inobhutnahme (vorl. IO) nach § 42a SGB VIII, der regulären Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII (IO) und in den Anschlussmaßnahmen nach §§27 ff SGB VIII. Neben der Erhebung von quantitativen Merkmalen wurden auch qualitative Einschätzungen abgefragt. Die Ergebnisse liegen jetzt vor und zeichnen ein Bild von der teilweise hoch defizitären Aufnahmestruktur für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland.

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18.07.2016
Positionspapier Integration von umF

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hat ein Positionspapier zur Integration von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen veröffentlicht. Darin geht sie auch darauf ein, dass auch vordergründig selbstständige Minderjährige oft auf Hilfe angewiesen sind.

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11.04.2016
Verschwundene Flüchtlingskinder: BumF zu Ursachen und notwendigen Maßnahmen

5.835 geflüchtete Kinder- und Jugendliche sind im Jahr 2015 dauerhaft als vermisst gemeldet worden. Der Bundesfachverband umF geht davon aus, dass ein Großteil von ihnen sich selbstständig auf den Weg gemacht hat, um zu Angehörigen und Bezugspersonen zu gelangen oder weil sie sich in anderen Städten bessere Aufnahmebedingungen erhofft werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Teil der Minderjährigen Opfer von Menschenhandel wird.

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08.03.2016
Verteilung von umF

Zum Stichtag 29.02.2016 befanden sich rund 69.000 unbegleitete minderjährige und junge voljährige Flüchtlinge in Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Das geht aus den Zahlen hervor, die werktäglich bei den Jugendämtern erhoben werden. Nicht ersichtlich ist die Zahl der Minderjährigen, die keine Leistungen der Jugendhilfe erhalten, etwa weil sie in Notunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften oder bei Verwandten untergebracht werden. Update: Die Zahlen wurden um den Stand vom 01.04.2016 ergänzt.

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11.02.2016
Verschwundene Flüchtlingskinder: Was Deutschland und Europa tun müssen

Laut Europol sind europaweit schätzungsweise 10.000 unbegleitete Minderjährige in den letzten 18-24 Monaten verschwunden. In Deutschland sind aktuell laut Bundeskriminalamt insgesamt 4.718 minderjährige Flüchtlinge als vermisst gemeldet. Viele von ihnen machen sich in Europa und Deutschland selbst auf den Weg, da legale Weiterreisemöglichkeiten zu Verwandten und Bezugspersonen fehlen. Deutschland und Europa müssen dringend dafür sorgen, dass Minderjährige nach ihrer Einreise zügig identifiziert und dabei unterstützt werden, legal zu ihren Angehörigen und Bezugspersonen weiterzureisen.

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