01.11.2017
Koalitionsverhandlungen: BumF fordert Schutz und Teilhabe von minderjährigen Flüchtlingen

Ein wichtiger Prüfstein der Koalitionsverhandlungen muss die Umsetzung und Wahrung der Kinderrechte sein. Der Bundesfachverband umF hat sich daher mit Positionspapieren zum Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie zum Kinder- und Jugendhilferecht an die Verhandlungsparteien gewandt. Zu unseren zentralen Forderungen gehören der gesicherte Zugang zu Schule und Ausbildung, der Eltern- und Geschwisternachzug zu Minderjährigen, die Harmonisierung von Ausländerrecht und Kinder- und Jugendhilferecht, die überzeugte Ausrichtung des Jugendhilferechts am Kindeswohl, der Schutz vor Abschiebungen aus Schulen und Jugendhilfe sowie die realistische Ausgestaltung des Bleiberechts bei Integrationserfolg. Noch immer haben zahlreiche Kinder keinen Zugang zu sozialen Rechten, wie Bildung und Gesundheit. Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien nach Deutschland einreisen, sind in Aufnahmeeinrichtungen zum Teil erheblichen Gefährdungen ausgesetzt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Integrationsverhindernde Praktiken und Gesetzesverschärfungen müssen schnellstmöglich rückgängig gemacht werden, damit die Teilhabe von jungen Menschen möglich ist.

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17.10.2017
Zwang bei der Umsetzung des Verteilverfahrens ist unzulässig

Die Anwendung von Zwang bei der Umsetzung des Verteilverfahrens ist unzulässig. Das SGB VIII sowie die weiteren Verwaltungsvollstreckungsgesetze halten hierzu keine gesetzlichen Grundlagen vor. Die Zuweisungsentscheidung durch die Landesverteilstelle enthält keine Verpflichtung für den jungen Menschen sich an den Zuweisungsort zu begeben, sondern begründet nur die örtliche Zuständigkeit des in Obhut nehmenden Jugendamtes. Wo der junge Mensch letztendlich untergebracht wird, entscheidet sich im Rahmen des Hilfeplanverfahrens aus pädagogischen Gesichtspunkten heraus. Widersetzt sich ein Kind/Jugendliche/r so vehement der Verteilentscheidung, dass Zwang zur Umsetzung erforderlich wäre, so ist diese deshalb zurückzunehmen und das Kind am Ort der vorläufigen Inobhutnahme zu belassen. Dies hat gerade auch ein Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. bestätigt und detailliert dargelegt.

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13.09.2017
Gesetzesänderung: Hinweise zur Pflicht zur Asylantragsstellung durch die Jugendämter

Seit dem 29. Juli 2017 sind die Jugendämter während der Inobhutnahme von unbegleiteten Minderjährigen in bestimmten Fällen zur unverzüglichen Asylantragstellung verpflichtet. Diese Pflicht setzt allerdings voraus, dass in einer asylrechtlichen Einzelfallprüfung gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen ermittelt wurde, dass die Voraussetzungen für die Asylantragstellung vorliegen sowie dass die persönliche Situation des Kindes/Jugendlichen die Stellung des Asylantrags zu diesem Zeitpunkt zulässt. Das Kind/der Jugendliche ist zwingend an dieser Entscheidung zu beteiligen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht nach § 42 Abs. 2 Satz 5 SGB VIII keine Pflicht des Jugendamtes (ASD) zur unverzüglichen Asylantragstellung. Pauschale Asylantragstellungen ohne Einzelfallprüfung sind vor diesem Hintergrund unzulässig.

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07.09.2017
Neuauflage: Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Mittlerweile ist die Neuauflage der „Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen 2017“ erschienen, an der der BumF mitgewirkt hat. Die Handreichung ist auch für Fachkräfte aus anderen Bundesländern hilfreich. Themen und Fragen der Handreichung sind u.a.: Rechtlicher Rahmen, Kinder- und Jugendhilferecht, Ausländerrecht, Nordrhein-Westfälische Regelungen, Erstkontakt, Erstbefragung, Prüfung der Minderjährigkeit vor Inobhutnahme, Pflicht zur Bestellung eines Vormunds, weiteres Vorgehen nach Kinder- und Jugendhilferecht, Unterbringung und Betreuung (Erstversorgung).

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31.08.2017
Kritik an BMFSFJ-Abfrage zu Unterbringung, Versorgung und Betreuung von umF

Eine aktuelle Abfrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die am 24. Juli 2017 an Fachverbände der Jugend- und Flüchtlingshilfe versendet wurde, soll als Datengrundlage für den zweiten Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger dienen. 13 Verbände regen hierzu umfassende Änderungen an, da Rahmenbedingungen und Methodik der Abfrage nur sehr begrenzt einen aussagekräftigen Bericht gewährleisten. Insbesondere Ziel und Auftrag der Abfrage bedürfen einer Klärung. Um die Lebenssituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen abzubilden, wird ein unabhängiger, langfristig angelegter und partizipativer Forschungs- und Berichtsansatz empfohlen.

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28.08.2017
Berlin: Erhebliche Rechtsverstöße bei der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge

Der Rechnungshof von Berlin hat in seinem Jahresbericht 2017 erhebliche Rechtsverstöße bei der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge festgestellt: "Bei der Unterbringung unbegleitet eingereister, minderjähriger Flüchtlinge (umF) hat die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung zwingende bundes- und landesgesetzliche Vorschriften zum Schutz der Kinder und Jugendlichen missachtet. Die jungen Menschen werden in Unterkünften ohne erforderliche Betriebserlaubnis untergebracht. Die ambulante sozialpädagogische Betreuung in diesen Unterkünften liegt weit unter dem gesetzlichen Standard für Inobhutnahmen. Die Senatsverwaltung hat bei der vertraglichen Einbindung von freien Trägern der Jugendhilfe systematisch vertragsrechtliche Grundsätze genauso unbeachtet gelassen wie die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung." (Drs. 18/0424, S . 194 ff.)

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23.08.2017
Inobhutnahmezahlen 2016: 44.935 unbegleitete Minderjährige

Heute wurden die Inobhutnahmezahlen für das Jahr 2016 veröffentlicht. 44.935 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden demnach in Inobhut genommen, 6,2 % mehr als im Jahr 2015. 41.775 umF waren dabei im Alter von 14 bis 17 Jahren, 3.160 unter 14 Jahre.

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02.08.2017
Willkommensbroschüre: Jetzt auch auf Englisch und Französisch

Jetzt auch auf Englisch und Französisch verfügbar: Unsere Willkommensbroschüre für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Mit welchen Behörden, Ämtern und Organisationen habe ich zu tun? Was passiert alles in der ersten Zeit? Wer kümmert sich um mich? Und vor allem: Welche Rechte habe ich? Dies und vieles mehr erfahren junge Flüchtlinge in jugendgerechter Sprache.

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19.06.2017
Forschungsergebnisse verdeutlichen Relevanz der Kinder- und Jugendhilfe für umF

Der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V. (BVkE) hat in Kooperation mit dem Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) zwischen 2014 und 2017 eine Evaluation von mehr als 1000 Jugendhilfemaßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durchgeführt. Die Untersuchung zeigt, dass ab einer Hilfedauer von einem Jahr oft merklich positive, ab eineinhalb Jahren sogar herausragende Ergebnisse erreicht werden - beispielsweise bei sozialer Integration, Persönlichkeitsentwicklung und Deutschkenntnissen. Besonders wirkungsvoll seien die viel diskutierten Hilfen für junge Volljährige (§41 SGB VIII).

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06.04.2017
Datenaustauschverbesserungsgesetz auf Bundesebene umstritten

Der Entwurf des Bundesinnenministeriums zum Datenaustauschverbesserungsgesetz ist auf Bundesebene umstritten. Aus einer Antwort der Bundesregierung (siehe Plenarprotokoll) geht hervor, dass die Willensbildung hierzu noch nicht abgeschlossen ist. Der BumF hatte den Entwurf in einer Stellungnahme scharf kritisiert, da der Vorschlag vorsieht, dass das Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger nicht länger durch die Jugendämter, sondern durch die Bundespolizei oder in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene erfolgt.

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