Das Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz wird zeitnah im Kabinett beraten. Entgegen dem Namen, verbergen sich dahinter umfassende Änderungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die eine faktische Abschaffung des Vorrangs der Jugendhilfe und einen Umbau der Ankunftssituation bedeuten. Das Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger würde nicht länger durch die Jugendämter, sondern durch die Bundespolizei oder in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene erfolgen. Hierdurch drohen unbegleiteten Minderjährigen, deren Alter falsch eingeschätzt wurde, dauerhaft im Unterbringungs- und Versorgungssystems für Erwachsene zu verbleiben. Der BumF e.V. hat zudem Gesetzentwurf kritisch Stellung genommen.
Versteckte Neuregelungen zu unbegleiteten Minderjährigen: Schutzlos im Erwachsenensystem?
20.03.2017