Policy Paper: Unterbringung für Minderjährige Geflüchtete

Mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine sind viele Minderjährige nach Deutschland eingereist und reisen weiterhin ein. Aufgrund der Massenzustromsrichtlinie (Richtlinie 2001/55/EG), die in diesem Fall EU-weit in Kraft getreten ist, standen den geflüchteten Menschen von Beginn an verschiedene Arten der Unterbringung/Unterkünfte zur Verfügung. Neben den Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) und Gemeinschaftsunterkünften sind viele Geflüchtete auch in privaten Unterkünften und Haushalten untergekommen, entweder bei Familie und Freunden, oder bei ihnen Unbekannten oder in anderen Unterkünften, wie Hotels und Pensionen. In diesem Kontext haben sich viele bekannte Lücken im Kinderschutz nochmals deutlich herauskristallisiert.

(Juli 2023)

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