Durch das KJSG – Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – wurden Kinderschutz sowie die Beteiligung und Rechte von Kindern und jungen Volljährigen gestärkt. De facto bestehen gerade bei jungen Menschen mit Fluchterfahrung große Mankos: in der Unterbringung, der rechtlichen Vertretung und dem damit verbundenen Zugang zu Asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, im Bildungs- und Gesundheitssystem. Eine Perspektivgestaltung wird den jungen Menschen dadurch verwehrt.
Der Bundesfachverband umF fordert Bund und Länder auf, die rechtswidrige Absenkung von Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendhilfe in der Versorgung junger Geflüchteter durch untergesetzliche Regelungen zu beenden und Konzepte für eine nachhaltige, Perspektiven und Teilhabe ermöglichende Begleitung bundesweit zu fördern!
(Juni 2024)