Die Beschränkung des Familiennachzugs verletzt Grund– und Menschenrechte!
Zum Internationalen Tag der Menschenrechte fordert der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten mit dem Familiennachzug zu Personen mit Schutz nach Genfer Flüchtlingskonvention gleichzustellen.
Nachdem die Ampel–Koalition 2021 in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hatte, den Familiennachzug anzugleichen und anschließend zwei Jahre lang nichts passiert ist, haben Bund und Länder in ihrem Beschluss vom 07. November 2023 dieses Versprechen zurückgenommen und damit die Hoffnungen von vielen tausend Familien zerstört.
Das Kontingent von 1000 Personen pro Monat für Menschen mit subsidiärem Schutz und die damit einhergehende Ungleichbehandlung widersprechen grund– und menschenrechtlichen Vorgaben. Deutschland ist durch die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz zur Gleichbehandlung von Schutzsuchenden verpflichtet.
Hinzu kommt, dass auch 2022, wie schon in den Vorjahren, das Kontingent nicht ausgeschöpft wurde. Nur 9000 der 12000 möglichen Visa wurden erteilt. Gleichzeitig leben tausende Familien getrennt. Kinder leben häufig jahrelang ohne ihre Eltern. Das verletzt ihr Menschenrecht auf Familie und erschwert das Ankommen an einem neuen Ort enorm.
Mitte dieses Jahres gab es über 80.000 Terminanfragen zur Beantragung eines Visas für nahe Angehörige. Nicht alle davon haben Erfolgsaussichten. Gerade durch die Problematik der drohenden Volljährigkeit der Kinder, werden Anträge ungültig. Wären alle Terminanfragen statthaft würde es mit der Kontingentregelung sieben Jahre dauern, allen Antragstellenden ein Visum zu erteilen.
Es braucht dringend einheitliche Regelungen zum Familiennachzug, die ein unbürokratisches und schnelles Verfahren garantieren. Wir fordern das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und das Leid der Familien zu
beenden.
beenden.