Viele Bundesländer reagierten auf den massiven Einrichtungs- und Personalmangel mit Absenkungen der im SGB VIII festgelegten Standards. Teilweise werden Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften und Turnhallen untergebracht, ohne angemessene Betreuung und ein Mindestmaß an Privatsphäre. Diese Diskriminierung der jungen geflüchteten Menschen ist unvereinbar mit ihrem Recht auf Gleichbehandlung aus der UN-KRK und dem Grundgesetz, sie liefert zudem eine Blaupause, auch in anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe Standards herabzusetzen.
Wir haben eine Tabelle erstellt, in der die uns bekannten geltenden Standardabsenkungen & Erlasse zusammengefasst sind und diese nach einzelnen Regelungsbereichen zusammengestellt.
Die Tabelle kann hier runtergeladen werden (Excel).