In Zeiten steigender Einreisezahlen ist immer wieder zu beobachten, dass unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten der kinderrechtlich geschützte diskriminierungsfreie Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe verwehrt wird. In den Jahren 2022 bis 2025 war dies zuletzt zu beobachten: Junge geflüchtete Menschen landeten vielerorts in unzureichenden Ankunftsstrukturen, verbrachten Monate ohne rechtliche Vertretung oder Perspektive im Wartezustand. Abhilfe wurde politisch in einer Verstetigung Standard-ferner Unterbringung und Versorgung gesucht. Der BuMF dokumentierte diese Entwicklungen und setzt sich für eine Rückkehr zu anspruchsgemäßer und bedarfsgerechter Unterbringung und Versorgung aller junger geflüchteter Menschen ein.
Lange Wartezeiten und unzureichende Versorgung

Die Wartezeiten für die Erstgespräche im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme lagen, so berichteten Mitgliedsorganisationen dem BuMF, in Ballungsgebieten bei zeitweise bis zu 12 Monaten. Davor verblieben junge Menschen über Monate in Ausnahme-Strukturen. Sie hatten in dieser Zeit nur eine rechtliche Notvertretung, jugendhilferechtliche Bedarfe wurden nicht geprüft, und es fand nur eine rudimentäre Betreuung statt.

Auch über die Phase des Ankommens hinaus wurde eine angemessene, das Kindeswohl berücksichtigende Versorgung, Betreuung und Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen an vielen Orten Deutschlands nicht mehr gewährleistet. Probleme verschärften sich zudem rund um die Alterseinschätzung: Aufgrund fehlender Standards fand diese unter immer fragwürdigeren Rahmenbedingungen statt (so berichtete uns beispielsweise eine Teilnehmende bei einer Austauschveranstaltung zur Alterseinschätzung für Jugendamtsmitarbeitende von der Praxis das Alter mehrerer junger Menschen innerhalb von einer 15-minütigen Befragung festzusetzen), während ausreichender Rechtsschutz den jungen Menschen nicht zur Verfügung stand. Der Zugang zum Jugendhilfesystem blieb ihnen so in vielen Fällen verwehrt, und gesetzlich vorgesehene Hilfen für junge Volljährige wurden unzureichend geprüft.

Hinzu kam eine Überlastung des Vormundschaftssystem, das eine angemessene Vertretung verhinderte. Auch war zeitgleich der Abbau von essentiellen Unterstützungs-und Beratungsstrukturen zu beobachten.

Verschärfte politische Diskurse

Während die Versorgungssituation sich zuspitzte, äußerten sich unterschiedliche politische Akteure mit immer extremeren Forderungen nach immer weitergehenden Rechtseinschränkungen junger geflüchteter Menschen. So fiel etwa der niedersächsische Städtetag im Oktober 2023 mit der Forderung auf, die verpflichtende Inobhutnahme über 14-Jährige unbegleiteter Minderjähriger gesetzlich aufzuheben, während zeitgleich die sächsische Landesregierung forderte, dass bundesweit über 16-jährige unbegleitete Minderjährige in Gemeinschaftsunterkünften und nicht in Strukturen der Jugendhilfe unterzubringen seien. Der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann sprach ebenfalls im Herbst 2023 offen von rechtswidrigen Pushbacks unbegleiter Minderjähriger an der innerdeutschen Grenzen und der sächsische Minderpräsident Kretschmer erklärte in Ergänzung dieser Debatte und in völliger Verkennung der rechtlichen und politischen Realitäten unbegleitete Minderjährige zu den Schuldigen der Bildungsmisere. Die dargestellten Positionen sind dabei nur besonders markante Belege eines für die Rechte junger geflüchteter Menschen immer bedrohlicher werdenden Diskurses.

Erlasse der Bundesländer

Viele Bundesländer reagierten auf den massiven Einrichtungs- und Personalmangel mit per untergesetzlichen Erlass-Regelungen legitimierten Absenkungen der im SGB VIII festgelegten Standards (vgl. die entsprechenden Erlasse der Bundesländer, die unten verlinkt sind). Diese Erlasse sind nach im Januar 2026 durch den BuMF eingeholten Informationen in den Landesjugendämtern mit Ende 2025 nicht mehr oder nur noch eingeschränkt anwendbar.

 

Wir haben eine Tabelle erstellt, die die Erlasse und ihre Regelungsbereiche zusammengefasst sind. Ihr findet die Tabelle hier.

 

Folgen der abgesenkten Standards

Die Ergebnisse der Onlineumfrage 2024 unter Fachkräften des BuMF 2024 zeigt auf, wie die periodisch sinkende Qualität von Aufnahme und Versorgung junger Geflüchteter die Perspektiven der jungen Menschen gefährdet. Während der Gültigkeit oben beschriebener Erlassregelungen – zum Teil schon davor – wurden Kinder und Jugendliche in Gemeinschaftsunterkünften und Turnhallen untergebracht, ohne angemessene Betreuung und rechtliche Vertretung und ohne ein Mindestmaß an Privatsphäre. Diese Diskriminierung der jungen geflüchteten Menschen war und ist unvereinbar mit ihrem Recht auf Gleichbehandlung aus der UN-KRK und dem Grundgesetz, sie lieferte zudem eine Blaupause, auch in anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe Standards herabzusetzen.

Der BuMF setzte und setzt sich für eine Rückkehr zu Betreuung im Rahmen des SGB VIII ein rief hierzu ein Netzwerk ins Leben.

 

Förderung

Diese Themenseite entstand im  Rahmen des Projektes:

“Kindgerechtes Ankommen sicherstellen! – Stärkung des Ankunfts-, Unterstützungs- und Integrationssystems unbegleiteter Minderjähriger”, kofinanziert durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU.