Online Frühjahrstagung: „Das Recht zu bleiben…” – 19. bis 30.04.2021

Auch im Jahr 2020 ist die Zahl der Asylerstanträge unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in Deutschland weiter gesunken. Dies liegt nicht nur an sinkenden Einreisezahlen, sondern auch an sich kontinuierlich verschlechternden Aussichten für die jungen Menschen, erfolgreich ein Asylverfahren zu durchlaufen. Die Zahl von jungen Volljährigen in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit steigt stark an.

Daher wollen wir die diesjährige Frühjahrstagung – trotz pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen nutzen, um uns (in digitaler Form) verstärkt Fragestellungen zum Thema „Recht zu Bleiben“ zu widmen.

Eine Auftaktveranstaltung am 19.04., 18.00 bis 20.00Uhr, führt in die Thematik und aktuelle Entwicklungen ein.

In drei vertiefenden Veranstaltungen behandeln wir die Themen Abschiebungen, Identitätsabklärung und Bleiberecht:

21.04.2021; 12.00 bis 16.00 Uhr
1. Themenveranstaltung – Das Recht zu bleiben ist in GefahrWas tun bei drohender und nach erfolgter Abschiebung von minderjährigen Geflüchteten?

29.04.2021; 13.00 bis 17:00 Uhr
2. Themenveranstaltung – Das Recht zu bleiben für wen?Identitätsnachweis als Grundlage des Aufenthalts mit Schwerpunkt Guinea

30.04.2021; 12.30 bis 16.30 Uhr
3. Themenveranstaltung – Das Recht zu bleiben außerhalb des Asylverfahren
Bleiberechtsregelungen und Aufenthaltsverfestigung