Es ist grundsätzlich nicht möglich, als Privatperson Minderjährige aus Griechenland direkt aufzunehmen. Privatpesonen können jedoch dem örtlichen Jugendamt mitteilen, dass sie eine Pflegschaft übernehmen würden, falls Minderjährige aufgenommen werden und das Schreiben in Kopie an den*die Oberbürgermeister*in oder Landrat/Landrätin schicken. Wer eine Pflegschaft übernehmen kann? Details dazu finden sich unter “Hintergrund” auf unserer Themenseite Pflegefamilien.

Auch eine Vormundschaft für  unbegleitete Minderjährige aus Griechenland, die sie nicht persönlich kennen, kann nur übernommen werden, wenn ihr örtliches Jugendamt für Minderjährige aus Griechenland zuständig wird. Das Jugendamt bzw. das Familiengericht muss Sie zudem als “geeignet” einstufen. Auch hier können Sie dem örtlichen Jugendamt und/oder einem lokalen Vormundschaftsverein mitgeteilt, dass Sie eine Vormundschaft übernehmen würden, falls Minderjährige aus Griechenland aufgenommen werden. Wer eine Vormundschaft übernehmen kann? Details dazu finden sich sich unter “Hintergrund” auf unserer Themenseite Vormundschaft.

Privatpersonen können zudem Druck auf Bund, Länder und Kommunen ausüben, damit diese sich bereit erklären geflüchtete Kinder und Jugendliche aufzunehmen. Schreibt z.B. Euren Abgeordneten einen offenen Brief und verbreitet ihn in der Lokalpresse und auf Social Media! Nutzt den Hashtag #WirHabenPlatz! Vorlagen und Ideen finden sich bei der Initiative Seebrücke.

Falls Sie Angehörige von unbegleiteten Minderjährigen in Griechenland kennen, können diese bei dem Verfahren zur Familienzusammenführung unterstützt werden. Sie können sich in diesem Fall gerne an unsere Einzelfallberatung wenden (beratung@b-umf.de).

Sie finden auch, dass sich etwas ändern muss? Spenden Sie für eine starke Stimme für junge Geflüchtete.

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