Trotz Homeschooling haben viele Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu Laptops.
Für Schüler*innen in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen stellt das Deutsche Insitut für Jugendhilfe und Familienrecht (DijuF) e.V. in einem Rechtsgutachten klar: die Kosten für die Anschaffung eines Laptops für Schüler*innen in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit können/sollen über §39 SGB VIII finanziert werden.
“Für spezielle und im Einzelfall notwendige Bedarfe (können) Einzelanträge gestellt werden, über die das Jugendamt dann nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat. Nach Auffassung des Instituts kann in der derzeitigen besonderen und vollkommen neuen Lage durch die Corona-Situation ein solcher Bedarf für die Anschaffung eines Notebook für eine Schülerin, die in einem Heim untergebracht ist, bestehen, wenn sie ansonsten einen großen Teil des Schulunterrichts und Schulstoffs nicht vermittelt bekommen und auch nicht bearbeiten kann.”