Homeschooling: Übernahme von Kosten für digitale Endgeräte

Das Lernen auf Distanz bzw. „Homeschooling“ erfordert unter anderem den Zugang zu digitalen Endgeräten. Schüler*innen aus einkommensschwachen Haushalten, darunter vielfach auch geflüchtete Schüler*innen, haben jedoch häufig keinen Computer oder Tablet. Sie können dem Unterrichtsstoff somit auf lange Sicht nicht adäquat folgen.

Eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 1.Februar 2021 stellt nun klar, dass Schüler*innen im SGB II Bezug Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte haben. Jobcenter übernehmen im Regelfall Kosten in Höhe von bis zu 350EUR, die für die Anschaffung von Computern/Tablet und Zubehör entstehen. Voraussetzung ist, dass die Schulen nicht selbst die notwendige Ausstattung stellen, die Schüler*innen berufsbildende oder allgemeinbildende Schulen besuchen und unter 25Jahre alt sind.

Ähnliches gilt für Schüler*innen, die Leistungen nach SGB XII oder AsylbLG beziehen.

 

Informationen, Musteranträge und Vorlagen:

„Zum Anspruch auf digitale Endgeräte für das Homeschooling / Im Bedarfsfall jetzt Anträge stellen!!! Update“, Tacheles. Februar 2021.

 

Arbeitshilfe: „Übernahme der Kosten für PC-Ausstattung für Schüler*innen im SGB II, SGB XII, AsylbLG und SGB VII“, GGUA Flüchtlingshilfe. Februar 2021.

 

„Antrag auf digitale Endgeräte bei Schule, Jobcenter, LAF oder Sozialamt“, Flüchtlingsrat Berlin, Februar 2021.

 

Hintergrund:

Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 01.02.2021 zu digitalen Endgeräten

 

Weisung der Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 09.02.2021 zu digitalen Endgeräten

 

Video über Familie Rahmani und die konkreten Schwierigkeiten durch das Homeschooling, Flüchtlingsrat Niedersachsen. März 2020.

 

Informationen über alternative Fördermöglichkeiten: “Laptops für das Home-Schooling”, Bundesfachverband umF. Mai 2020.