Der Gesetzgeber hat mit § 62d AufenthG erstmals geregelt, dass jedem Abschiebungshäftling bei Haftanordnung während des Verfahrens ein Pflichtanwalt/eine Pflichtanwältin bestellt wird. Anwält*innen sind nun aufgerufen, diese neue Regelung mit Leben zu füllen.
Auf einer deutschlandweiten Tour werden Rolf Stahlmann und Peter Fahlbusch Fortbildungen zum/ zur Pflichtanwält*in geben.
Die Fortbildung eignet sich sowohl für fachkundige Kolleg*innen als auch für Einsteiger*innen.
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