Abschiebungshaft – Was tun?

Der Gesetzgeber hat mit § 62d AufenthG erstmals geregelt, dass jedem Abschiebungshäftling bei Haftanordnung während des Verfahrens ein Pflichtanwalt/eine Pflichtanwältin bestellt wird. Anwält*innen sind nun aufgerufen, diese neue Regelung mit Leben zu füllen.

Auf einer deutschlandweiten Tour werden Rolf Stahlmann und Peter Fahlbusch Fortbildungen zum/ zur Pflichtanwält*in geben.

Die Fortbildung eignet sich sowohl für fachkundige Kolleg*innen als auch für Einsteiger*innen.

Mehr Informationen und Termine.

Material

Gesetzeslücke endlich schließen: Menschen in Abschiebehaft brauchen Pflichtanwält*innen.

Mehr als 50 Organisationen fordern den Bundestag sowie die Bundesminister*innen Nancy Faeser, Dr. Marco Buschmann und Lisa Paus auf, Menschen, die sich in Abschiebehaft befinden, Anwält*innen zur Seite zu stellen und das gesetzlich vorzuschreiben. Dass dies bislang nicht verpflichtend ist, sei “eines Rechtsstaates unwürdig”, so die Unterzeichnenden des Positionspapiers.

Dürfen unbegleitete Minderjährige überhaupt abgeschoben werden? Was sind die Anforderungen an Behörden bei einer Abschiebung? Darf der Vormund bei einem Termin bei der Ausländerbehörde weggeschickt werden? Darf sich die Polizei zum Zweck der Abschiebung Zutritt zu einer Jugendhilfeeinrichtung verschaffen? Wie können sich die Jugendlichen und die betreuenden Fachkräfte wehren? Welche Besonderheiten gelten bei jungen Volljährigen? Zur Klärung dieser und vieler weiterer Fragen soll die neue Arbeitshilfe einen Beitrag leisten.

(März 2019)