Kommentierung der neuen Dienstanweisung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Minderjährige, die in Begleitung von Personen einreisen, die über eine Sorgerechtsbevollmächtigung der Eltern verfügen, gelten gemäß der neuen Dienstanweisung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Asylverfahren nicht mehr als unbegleitete Minderjährige. Der Bundesfachverband umF sieht hier eine dramatische Aufweichung der Schutzkategorien. In einer ersten Kommentierung geben wir eine Einordnung der Regelung und erste Praxishinweise.

(Juli 2024)

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