Die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Pflegefamilien bzw. in sogenannten Gastfamilien hat bundesweit einen sehr unterschiedlichen Stellenwert. In einigen Kommunen wird seit Jahren auf diese Möglichkeit zurückgegriffen, anderorts nur vereinzelt bzw. gar nicht. Die Unterbringung von jungen Menschen im familiären Kontext eröffnet viele Chancen. Sie muss jedoch immer eine Reaktion auf den individuellen Bedarf des jungen Menschen sein und darf bspw. nicht allein der Vermeidung von Obdachlosigkeit dienen. Zudem müssen Standards und Qualitätskriterien in der Begleitung der jungen Menschen und ihrer Pflegefamilien uneingeschränkt eingehalten werden.
(Februar 2016)